erstellt am 31.03.2005 um 16:29 Uhr
Habe eben einen Anruf der IHK bekommen in Bezug auf eine Unabkömmlichstellung vom Zivildienst. Laut aussage des IHK Mitarbeiters besteht für mich keine Chance auf eine Unabkömmlichstellung, da angeblich meine Umsätze noch zu gering und die entstehenden Schäden überschaubar sind.Die Umsätze bewegen sich momentan (da das Ganze erst seit 3 Monaten wirklich anläuft) im bereich von ~500€/Monat, decken also gerade so meine ausgaben. Allerdings arbeite ich gerade an 2 großen Projekten die mir dauerhaft deutlich mehr einbringen. Ebenso sind ein paar kleinere Aufträge (Volumen ca 1000-2000€) in Aussicht.
Schäden die mir entstehen würden wären:
1. Ich habe einen Resellervertrag für Webhosting der noch 10 Monate läuft und kosten verursacht (knapp 1000€/jahr)
2. Ich bleibe auf bisherigen Investitionen, Kosten und offenen Rechnungen (zusammen ca ~2000€) sitzen
3. Der Freie Mitarbeiter der für mich Stundenweise Arbeitet steht dann ohne Arbeit da
4. Ich darf mich wohl auf empfindliche Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen von Kunden freuen
Ich weiß nicht ob man sich in Deutschland erst nach Staatsvorbild in Millionenschulden stürzen muss damit es kein überschaubarer Schaden mehr ist, aber hinnehmen werde ich diese Aussage auf keinen fall. Ich werde in jedem Fall sobald das Schreiben des Bundesamtes für Zivildienst kommt einspruch einlegen, aber wo könnte ich mich denn Beraten lassen wie ein Einspruch bzw ein Antrag auf unabkömmlichstellung auch Erfolg haben kann?
Habe zwar eigentlich kaum Zeit mich jetzt auch noch mit dem Mist zu befassen (müsste eigentlich auch noch auf mein Abitur lernen das in kürze ansteht) aber in den paar Monaten Selbständigkeit hab ich zumindest schon gelernt dass der deutsche Staat einem Unternehmer anscheinend so viele Steine wie möglich in den Weg legen will und er am besten die ersten 2 Jahre nur Verwaltungsmüll zu bearbeiten hat bevor er produktiv tätig werden kann...