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Thema: ICH-AG+Studium?
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sofie unregistriert
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erstellt am 18.01.2005 um 17:38 Uhr
Hallo Forum! Ich war lange arbeitslos und habe jetzt seit einem Jahr eine kleine Firma ("Ich-AG"), die läuft ganz gut, doch ich stelle immer wieder fest, dass mir Fachwissen fehlt. Ich würde deswegen gern mein vor Jahren abgebrochenes Studium wieder aufnehmen. Zeitlich würde ich beides gut unter einen Hut bekommen, aber wie ist es mit dem Existenzgründungszuschuss? Dort steht "hauptberuflich selbständige Tätigkeit". Kann ich den Zuschuss auch für das zweite (und dritte) Jahr bekommen, wenn ich mich wieder immatrikuliere? (Ist ja auch nicht billig, wenn ich dann Studiengebühren zahlen muss.) IP: 213.196.220.155 |
sofie unregistriert
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erstellt am 20.01.2005 um 21:26 Uhr
echt interessantes Forum hier! So lebhaft!! Und so viele Antworten!!!IP: 81.173.231.138 |
BEBOUB Mitglied Beiträge: 77 Von:Deutschland, 44795 Bochum Registriert: Dez 2002
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erstellt am 20.01.2005 um 21:50 Uhr
Hallo ...wenn Sie für eine Leistung zahlen, dann können Sie meckern, wenn die Leistung nicht fristgerecht erfolgt. Hier haben Sie nur ein Recht... Sie können posten und darauf warten, dass jemand antwortet. MfG BEBOUB IP: 195.93.60.115 |
sofie unregistriert
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erstellt am 21.01.2005 um 09:48 Uhr
oder mir ein lebhafteres forum suchenIP: 213.196.227.238 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 21.01.2005 um 10:49 Uhr
Zitat: Original erstellt von sofie: Hallo Forum!....Dort steht "hauptberuflich selbständige Tätigkeit". Kann ich den Zuschuss auch für das zweite (und dritte) Jahr bekommen, wenn ich mich wieder immatrikuliere? (Ist ja auch nicht billig, wenn ich dann Studiengebühren zahlen muss.)
hallo sofie, mein zeitbduget teile ich wie folgt auf: 1. Familie, 2. Kunden, 3. Forum. Jetzt habe ich gerade 5 min Zeit, deine frage als unregistrierte nutzerin wie folgt zu beantworten: du solltest hauptberuflich selbständig bleiben, und dich als gasthörerin immatrikulieren. hansIP: 217.245.60.61 |
sofie unregistriert
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erstellt am 05.02.2005 um 16:12 Uhr
aahhh - da kam ja doch noch ne Antwort. Danke. Klar, natürlich will ich "hauptberuflich selbständig" bleiben - aber was heisst das genau? Wieviel Stunden pro Woche ist "hauptberuflich"? Und wo steht das? (Gasthörer geht nicht, da ich dann nicht zu den Prüfungen zugelassen werde, und wenn ich mich wieder reinhänge, dann möchte ich auch das Papier vorweisen können - wer weiss, was noch kommt!) IP: 213.196.240.14 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 07.02.2005 um 18:44 Uhr
Zitat: Original erstellt von sofie: aahhh - da kam ja doch noch ne Antwort. Danke. Klar, natürlich will ich "hauptberuflich selbständig" bleiben - aber was heisst das genau? Wieviel Stunden pro Woche ist "hauptberuflich"? Und wo steht das? (Gasthörer geht nicht, da ich dann nicht zu den Prüfungen zugelassen werde, und wenn ich mich wieder reinhänge, dann möchte ich auch das Papier vorweisen können - wer weiss, was noch kommt!)
Wer Leistungen nach SGB III erhält, kann nicht gleichzeitig Studentin sein. da musst du dich entscheiden: a) verzichte auf den Zuschuss für das 2. Jahr ICH-AG und du kannst ab sofort tun und lassen was du willst. b) beantrage den zuschuss ICH-AG fürs zweite Jahr und immatrikuliere dich als gasthörerin. frohes neues jahr weiterhin hans ;-)IP: 217.245.63.100 |