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Thema: Selbstständig als Student?Geht das?
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Hannah Junior Mitglied Beiträge: 4 Von: Registriert: Feb 2004
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erstellt am 17.02.2004 um 23:04 Uhr
Hallo,ich habe eine Geschäftsidee entwickelt, die ich gerne verwirklichen wollen würde. Mein Problem ist nur 1.ich bin vollimmatrikuliert als Student und würde das auch gerne beibehalten (sprich mein Studium erfolgreich beenden) da ich ja nicht weiß ob diese Idee sich auch trägt letzenendes und ich es erstmal probieren wollen würde! 2. kann ich als Student denn überhaupt mich selbstständig machen und Förderungen bekommen (Ich Ag vom Arbeitsamt, Existenzgründerdarlehen etc.) da ich über kein Startkapital verfüge? 3.ich bekomme Unterhalt der rechtlich geregelt ist, würde dieser dann wegfallen nur weil ich mich selbstständig mache? 4. was wäre mit der Krankenversicherung? Müsste ich mich dann als Student privat versichern oder kann ich weiter die günstige Studiversicherung bekommen? Freue mich über Antworten Danke IP: 80.185.217.38 |
uvis beratung gmbh Mitglied Beiträge: 14 Von:Deutschland, 88483 Burgrieden Registriert: Okt 2003
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erstellt am 04.03.2004 um 07:55 Uhr
Hallo Hannah,zu 1.) ich finde das ist kein Problem immatrikuliert zu sein und eine Idee zu verwirklichen. Das kannst das als Student, selbst als Schüler kannst Du das, Du solltest mindestens 18 Jahre sein. Aber selbst wenn Du noch nicht volljährig wärest, gäbe es Möglichkeiten und Wege. zu 2.) Ja, bist Du denn als Arbeitsloser beim Arbeitsamt registriert? Ich denke also eher nicht, daher dürfte sich diese Frage auch beantwortet haben. Abgesehen davon, - auch Öffentliche Finanzierungsprogramme verlangen eine anteilige Einbringung von Eigenkapital. Und mal ganz ehrlich, - wenn Dich jemand Unbekanntes anspricht und sagt, er hat eine Idee, will was angehen und möchte von dir das Startkapital auf ein paar Jahre pumpen. Ich glaube nicht, dass Du freudestrahlend den Geldbeutel zuckst und sagst, - da nimm es, kannst es auch behalten ;-) zu 3.) Kläre hierzu die Ansprüche des angesprochenen Unterhaltes. Wenn Du mit Deiner Selbständigkeit richtig Kohle machst, ist das doch wohl logisch. zu 4.) Nutze die Möglichkeit zu einem Gespräch mit der Krankenkasse Deiner Eltern. In der Regel dürftest Du bei quasi keinem Einkommen in der Familienversicherung mit eingebunden sein. Inwieweit hier eine separate private Studentenversicherung greift kann ich nicht beurteilen. Aber ich denke das Gespräch mit der Krankenkasse bietet Dir Orientierungsmöglichkeiten. toi-toi-toi bei Deinen weiteren Weg Jürgen Arnold BDU/CMC - www.uvis.de - zu 3.)
IP: 62.158.154.75 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 13.04.2004 um 14:34 Uhr
Zitat: Original erstellt von Hannah: ... 3.ich bekomme Unterhalt der rechtlich geregelt ist, würde dieser dann wegfallen nur weil ich mich selbstständig mache?
hallo hannah, sofern du den kindesunterhalt meinst, sind nach meinem wissen die eltern verpflichtet, ihren kindern solange einen angemessenen unterhalt zu zahlen, solange die kinder ihre erste berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben. wenn die kinder danach eigene einkünfte erzielen, könnten diese umgekehrt verpflichtet werden, bei bedürftigkeit ihre eltern zu unterhalten. alles klar? hansIP: 212.20.141.190 |
Hawkeye unregistriert
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erstellt am 12.02.2005 um 14:10 Uhr
Zitat: Original erstellt von uvis beratung gmbh: Hallo Hannah,zu 1.) ich finde das ist kein Problem immatrikuliert zu sein und eine Idee zu verwirklichen. Das kannst das als Student, selbst als Schüler kannst Du das, Du solltest mindestens 18 Jahre sein. Aber selbst wenn Du noch nicht volljährig wärest, gäbe es Möglichkeiten und Wege. zu 2.) Ja, bist Du denn als Arbeitsloser beim Arbeitsamt registriert? Ich denke also eher nicht, daher dürfte sich diese Frage auch beantwortet haben. Abgesehen davon, - auch Öffentliche Finanzierungsprogramme verlangen eine anteilige Einbringung von Eigenkapital. Und mal ganz ehrlich, - wenn Dich jemand Unbekanntes anspricht und sagt, er hat eine Idee, will was angehen und möchte von dir das Startkapital auf ein paar Jahre pumpen. Ich glaube nicht, dass Du freudestrahlend den Geldbeutel zuckst und sagst, - da nimm es, kannst es auch behalten ;-) zu 3.) Kläre hierzu die Ansprüche des angesprochenen Unterhaltes. Wenn Du mit Deiner Selbständigkeit richtig Kohle machst, ist das doch wohl logisch. zu 4.) Nutze die Möglichkeit zu einem Gespräch mit der Krankenkasse Deiner Eltern. In der Regel dürftest Du bei quasi keinem Einkommen in der Familienversicherung mit eingebunden sein. Inwieweit hier eine separate private Studentenversicherung greift kann ich nicht beurteilen. Aber ich denke das Gespräch mit der Krankenkasse bietet Dir Orientierungsmöglichkeiten. toi-toi-toi bei Deinen weiteren Weg Jürgen Arnold BDU/CMC - www.uvis.de - zu 3.)
Hallo Herr Arnold,
wie wäre das mit der Ich-AG in folgendem Fall: Momentan ALG-I-Empfänger; ab Mai ALG-II-Empfänger. Plane Ich-AG als Nachhilfezentrum in Kombination mit Sprachunterricht bei Firmen. Habe momentan schon ein Firmenkunde als Nebenbeschäftigung (165,-€). Die Ich-AG würde ich gerne Mai/Juni/Juli diesen Jahres starten. 1. Frage: empfiehlt es sich die Ich-AG vor oder nach Beginn des ALG-II zu starten? 2. Frage: sollte ich einen Studienplatz als Lehramtstudentin (im Oktober) bekommen, darf ich die Ich-AG dann weiterführen? (wäre ja als Student kein ALG-Empfänger mehr und somit nicht ICH-AG berechtigt) Oder zählt tatsächlich der Beginn der Ich-AG? Da würde ich ja die Bedingungen noch erfüllen. Habe auch gelesen, dass man eine Zweitbeschäftigung haben darf. Ist ein Studium einer solchen gleichzusetzen? Vorallem wäre das Studium meiner Ich-AG-Tätigkeit ja schließlich äußerst dienlich. Merci schonmal! Hawkeye IP: 217.83.11.185 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 22.02.2005 um 19:05 Uhr
Zitat: Original erstellt von Hawkeye: ...wie wäre das mit der Ich-AG in folgendem Fall: Momentan ALG-I-Empfänger; ab Mai ALG-II-Empfänger....1. Frage: empfiehlt es sich die Ich-AG vor oder nach Beginn des ALG-II zu starten?
Nur die Empfänger von AlG I können - je eher, desto besser - die ICH-AG bewilligt bekommen. Zitat: Original erstellt von Hawkeye: ...2. Frage: sollte ich einen Studienplatz als Lehramtstudentin (im Oktober) bekommen, darf ich die Ich-AG dann weiterführen? .....Merci schonmal! Hawkeye
Soweit ich das SGB III kenne, kann man nicht gleichzeitig Leistungsempfänger der Agentur für Arbeit sein und immatrikuliert als Student. Eine Immatrikulation als Gasthörer sollte dagegen möglich sein. ;-) da herr arnold in urlaub ist, habe ich mir erlaubt zu antworten. schönen frühling noch hansIP: 217.245.62.250 |
Zoth-Ommog unregistriert
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erstellt am 07.07.2005 um 15:43 Uhr
Offenbar leider nicht möglich, vgl. http://www.existenzgruender.de/03/03/02/IchAG/05/index.php?nr=104981637270 IP: 84.176.89.200 | |