erstellt am 22.09.2004 um 13:10 Uhr
Versicherungen für Unternehmensgründer und gestandene UnternehmerDas unternehmerische Risiko, das jeder Selbständige tragen muss, kann niemand versichern. Vorsorge kann jedoch jeder Unternehmer und Freiberufler gegen Schäden treffen, die beispielsweise durch Diebstahl, Wasserrohrbruch oder Fahrlässigkeit entstehen. Gerade für Existenzgründer kann der Traum vom eigenen Betrieb schnell zu Ende gehen, wenn solche Pannen aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Welche Versicherung brauche ich als Gründer wirklich?
Gerade als Gründer müssen Sie vorsichtig mit Ihrem Startkapital und den laufenden Kosten Ihrer neuer Firma umgehen. Ein wichtiger - weil unbedingt notwendiger - Posten sind die Versicherungen. Ein unzureichender Versicherungsschutz gefährdet die Existenz Ihres Unternehmens und Ihre eigene. Überflüssige Versicherungen kosten hingegen viel Geld, dass Sie besser zum Aufbau Ihrer Firma gebrauchen können. Doch die Angebotspalette ist riesig. Da stellt sich die Frage: Welche Versicherungen brauche ich als Existenzgründer wirklich?
Die Grundidee einer Versicherung ist, dass Ihre Risiken gegen Geld auf die Versicherung „abgewälzt werden. Daher müssen Sie sich zuerst überlegen, welche Risiken überhaupt versichert werden sollen und welche Risiken Sie gegebenenfalls selbst tragen können. Bei den Überlegungen müssen Sie die Schadenswahrscheinlichkeit und das dann eintretende Ausmaß des Schadens kalkulieren. Als einfache Faustformel gilt: Große Risiken versichern und kleine Risiken lieber selbst tragen.
Wo liegen "meine" Risiken?
Bevor Gründer Versicherungen abschließen, sollten sie wissen, wo die Hauptrisiken für ihr Unternehmen liegen: Ganz besonders wichtig: Wo sind die "Katastrophenrisiken", die besonders große Schäden verursachen? Beispiel: Betriebsunterbrechung, bei der z. B. durch den Wegfall von Kunden oder einen Maschinenschaden die Produktion Tage, Wochen oder auch Monate stillsteht. Auf jeden Fall muss Vorsorge getroffen werden für Krankheit und Unfall, die natürlich auch die unternehmerische und persönliche Existenz gefährden können. Ganz wichtig ist auch, Alter und Familie abzusichern.
Folgende Übersicht enthält die wichtigsten Versicherungen für Gründer und soll Ihnen bei Ihren ersten Überlegungen helfen:
Art der Versicherung;
Empfehlung
Krankenversicherung;
Unbedingt notwendig
Haftpflichtversicherung;
Unbedingt notwendig, da unbegrenztes Risiko, existenzgefährdend
Berufsunfähigkeitsversicherung ("BU");
Unbedingt notwendig, da unbegrenztes Risiko, existenzgefährdend
Unfallversicherung;
Grundsätzlich weniger notwendig
Altersvorsorge (Alterssicherung);
Je eher desto besser
Geschäftsinhaltsversicherung/
Betriebsunterbrechungsversicherung/
Elektronikversicherung
Hängt ab von der Art der Unternehmung, dem maximalen Schaden und der daraus resultierenden Prämie
Rechtsschutzversicherung
Hängt von der Art der Unternehmung ab. Wird grundsätzlich leider immer wichtiger
Risikolebensversicherung
Hängt ab von der Art der Unternehmung,
Absicherung der Finanzierung
Wichtig ist, dass bei diesen Überlegungen auch Ihre private Situation mitberücksichtigt wird. Es macht zum Beispiel einen großen Unterschied, ob Sie eine Familie haben oder alleine sind. Deshalb mein dringender Rat: Lassen Sie sich zu Ihrem Versicherungsschutz wirklich gut beraten, der Teufel steckt im Detail.
Wie finde ich einen guten Berater für meine Versicherungen?
Zeitschriften wie Finanztest oder das Internet geben Ihnen erste Hinweise, aber im individuellen Fall können sie eine fundierte Beratung nicht ersetzen. Für mich bedeutet eine gute Beratung, dass Sie sowohl bei der Auswahl der richtigen Versicherungen als auch nach dem "Verkaufsgespräch" von Ihrem Versicherungsvertreter begleitet werden und Hilfestellungen bekommen. Meine Erfahrung hat gezeigt, daß dies leider in der Realität selten der Fall ist.
Mein persönlicher Tipp:
Wenden Sie sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler, dieser steht in der Haftung, wenn er Sie falsch oder unzureichend berät.
Fragen Sie Ihre Geschäftspartner, Freunde und Bekannte nach deren Erfahrungen mit bestimmten Vericherungsvertretern und Versicherungen. Welcher Versicherungsvertreter hat seine Kunden auch nach dem Versicherungsabschluss in Schadensfällen gut betreut? Welche Versicherungen zahlen im Schadensfall ohne Schwierigkeiten?
Denn im Schadensfall trennt sich schnell die Spreu vom Weizen.
Vorsicht bei langfristigen Verträgen
Existenzgründer wissen in der Regel nicht, wie sich der Versicherer z. B. im Schadensfall verhält. Hinzu kommt, dass man nicht sicher sein kann, ob sich das eigene Unternehmen tatsächlich am Markt halten wird. Um flexibel zu bleiben, ist der Abschluss kurzfristiger Verträge sinnvoll. Also Jahresverträge mit der Option auf Verlängerung, wenn nicht vor Vertragsende gekündigt wird
Weitergehende Infos:
I. Einführung
Um Risiken, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, ob freiberuflich oder gewerblich, abzusichern, sollte im Vorfeld einer Existenzgründung eine "Risikoanalyse" durchgeführt werden. Dabei ist kritisch zu beleuchten, welche Versicherungen für den Existenzgründer tatsächlich notwendig sind und auf welche u. U. verzichtet werden kann. Die an dieser Stelle aufgeführten Informationen können dabei nicht die individuelle Beratung eines Versicherungsunternehmens, -maklers oder einer Agentur ersetzen, sondern sollen einen ersten Überblick über Risiken und Vorsorgemöglichkeiten geben.
II. Absicherung gegen zufällige, im Einzelfall ungewisse Ereignisse
Die Risiken bei einer selbständigen Tätigkeit lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:
existenzgefährdende Risiken
z. B. Brand, schwere Erkrankung etc.
finanzielle Risiken mit mittleren Auswirkungen
z. B. kurzfristiger Produktionsausfall, Diebstahlschäden, Unfälle geringerer Schwere
und geringere Risiken
z.B. Risiken, die den Existenzgründer im Schadensfall nur in begrenztem Maß belasten und durch eigene Mittel absicherbar sind.
Gerade durch Vorbeugung gegen einen Schadensfall, z. B. durch den Einbau einer Alarmanlage, können Beitragsnachlässe bei Versicherungsgesellschaften ausgehandelt werden. Auch die Kombination verschiedener Versicherungen zu Versicherungspaketen kann zu einer Kostenersparnis führen.
Man sollte sich bei der Auswahl des individuellen Versicherungsschutzes kompetenten Rat einholen und dabei einen Angebotsvergleich anstellen.
Nicht vergessen werden darf die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung, einer Pflichtversicherung für Unternehmen, welche u. a. die Arbeitsunfälle von Angestellten absichert.
III. Auswahl verschiedener Versicherungen
1. Betriebliche Versicherungen
Um das Unternehmen vor Verlusten durch Schäden, die durch mangelnde Qualifikation von Mitarbeitern oder Fahrlässigkeit entstehen, zu schützen, werden verschiedene Versicherungen angeboten.
Versicherungen gegen Schäden durch: Feuer, Sturm und Wasser
Zusätzlich zu den Schadenskosten bei o. g. Ereignissen kann durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung auch das finanzielle Risiko für weiterzuzahlende Löhne, Zinsen u. ä. bis zur Schadensbeseitigung abgesichert werden: z.B. durch eine Diebstahl-/ Einbruchsversicherung und Glasversicherung.
1.1. Haftpflichtversicherungen:
Berufs- und Betriebshaftpflicht
Regulierung von Schäden, die durch die Tätigkeit des Unternehmens entstehen, z. B. Beschädigung von Kundeneigentum bei Anlieferung einer Ware.
Produkthaftpflicht
Übernahme der Haftung für Produktmängel, die zu Lasten des Unternehmens gehen.
Umwelthaftpflicht
Schutz vor Schadensersatzansprüchen durch Umweltschäden, die bei der selbständigen Tätigkeit verursacht werden.
Kraftfahrzeughaftpflicht
Pflichtversicherung sowohl für das privat wie für das gewerblich genutzte Fahrzeug und Absicherung der durch Kraftfahrzeugeinsatz verursachten Schäden. Durch den Zusatz einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung können auch die Schäden am eigenen Fahrzeug versichert werden.
Tipp: Vor dem Kauf des Fahrzeugs sollte mit der Versicherungsgesellschaft über die anfallenden Kosten gesprochen werden, da die Tarife nach Fahrzeugtyp, Motorleistung, Diebstahlshäufigkeit etc. stark variieren.
1.2. Weitere betriebliche Versicherungen
Elektronikversicherung bzw. spezielle Computerversicherungen
Absicherung von finanziellen Verlusten durch den Ausfall z. B. der EDV-Anlage.
Spezielle Versicherungen treten auch bei Computermissbrauch oder Viren bzw. dem Verlust von gespeicherten Informationen oder Programmen(zumindest finanziell) ein.
Maschinen- und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung
Absicherung von finanziellen Verlusten, die durch Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen sowie Ertragsausfälle durch die Instandsetzung der beschädigten Maschine.
Transportversicherungen
Warentransportversicherungen versichern Güter, die auf eigene Gefahr von einem Dritten transportiert werden. Bei einem Eigentransport kann durch den Abschluss einer Werkverkehr- oder Auto-Inhaltsversicherung das Risiko minimiert werden.
Austellungsversicherung
Diese Versicherung tritt bei Schäden von Produkten während Messen und Austellungen ein.
Versicherung von Forderungsausfällen
Falls Außenstände z. B. durch eine Kundeninsolvenz uneinbringbar werden, können diese durch eine Delkredereversicherung bzw. Warenkreditversicherung (Inland) oder Ausfuhrkreditversicherung (Ausland) abgesichert werden.
Rechtsschutzversicherung
Kosten bei Rechtsstreitigkeiten wie Anwalts-, Gerichtskosten und ähnliche Kosten können durch den Abschluss dieser Versicherung vermindert werden. Unterschieden werden dabei z. B. Verkehrs-, Vermögensschaden, Grundstücks- und Mietrechtsschutz.
Betriebskostenversicherung
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers werden die laufenden Betriebskosten übernommen.
Arbeitsausfallversicherung
Bei krankheitsbedingtem Ausfall von Mitarbeitern kann die Übernahme der Kosten für die 6-wöchige Lohnfortzahlung versichert werden.
2. Soziale Absicherung/ Private Versicherungen
Soziale Absicherung
Als abhängig Beschäftigter waren Sie in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung und seit dem 01.01.1995 in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Mit dem Schritt in die Selbständigkeit haben Sie nun selbst Sorge zu tragen, inwieweit Sie sich absichern. Sie sind jedoch weiterhin in in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert und müssen hier Beiträge zahlen. Die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung fallen auf jeden Fall weg, da Sie als Selbständiger dort keine Möglichkeit haben, sich freiwillig abzusichern.
2.1. Gesetzliche Krankenversicherung
Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung treten die Orts-, Innungs- und Betriebskrankenkassen sowie die Ersatzkassen auf. Hier ist jeder Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Einkommensgröße Pflichtmitglied. Selbständig Erwerbstätige unterliegen grundsätzlich nicht der Krankenversicherungspflicht. Ein Selbständiger kann somit kein Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Es sei denn, er versichert sich vor Ablauf einer 3-Monatsfrist freiwillig dort weiter. Personen, die sich freiwillig versichern lassen und als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert gewesen sein.
2.2. Gesetzliche Rentenversicherung
Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Rentenversicherungen der Arbeiter, Angestellte und die knappschaftliche Rentenversicherung. Da in der Rentenversicherung grundsätzlich alle Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, versichert werden, hat der Selbständige (von einigen Ausnahmen wie z. B. Lehrer, Künstler, Handwerker, ... abgesehen) für diesen Versicherungsschutz selbst vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Ein Rentenanspruch besteht nach fünfjähriger Zugehörigkeit. Der selbständig Erwerbstätige hat die Möglichkeit, wenn er nicht bereits versicherungspflichtig ist, sich auf Antrag pflichtversichern zu lassen. Hierdurch erlangt er denselben Versicherungsschutz wie die pflichtversicherten Selbständigen. Der Antrag auf Pflichtversicherung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der selbständigen Tätigkeit zu stellen. Nach Bewilligung ist allerdings eine Rücknahme des Antrages nicht möglich, d. h. der Unternehmer bleibt für die Dauer der Selbständigkeit versicherungspflichtig.
2.3. Pflegeversicherung
Grundsätzlich sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Auch freiwillig versicherte Mitglieder unterliegen der Versicherungspflicht. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit einen Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten zu stellen, wenn der Nachweis einer entsprechenden privaten Versicherung erbracht werden kann. So können z. B. die freiwillig versicherten Existenzgründer zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung wählen. Derjenige, der seine gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, kann als Selbständiger dort nicht wieder Mitglied werden. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert. Die private erhebt dagegen für den Ehegatten einen zusätzlichen Beitrag. Kinder sind jedoch ebenfalls beitragsfrei pflegeversichert.
2.4. Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Aufgabe der Unfallversicherung ist es mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Träger der Unfallversicherung sind in der Regel die Berufsgenossenschaften. Inwieweit Unternehmer auch versicherungspflichtig sind, wenn sie keine Personen beschäftigen, ist von der jeweils unterschiedlichen Satzung der Berufsgenossenschaften abhängig.
2.5. Private Versicherungen
Wir stellen hierbei nur kurz einige Versicherungsformen vor, ohne diese näher zu erläutern. Sie sollten hier, wie auch bei allen anderen Versicherungsarten, auf jeden Fall sich mit einem Fachmann in Verbindung setzen.
2.6. Kapitallebensversicherung
Diese Versicherungsform dient als finanzieller Schutz im Alter und für die Familie. Zusätzlich zu der vereinbarten Versicherungssumme werden die von der Versicherung erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt. Weiterhin sichert die Versicherung die Hinterbliebenen beim Tod des Existenzgründers ab.
2.7. Risikolebensversicherung
Mit dieser Versicherung lässt sich lediglich das Todesfallrisiko finanziell absichern, d. h. stirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
2.8. Private Rentenversicherung
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung mit einmaliger Auszahlung kann man sich für eine spätere Privatrente entscheiden. Es wird vertraglich die Beitragshöhe, Höhe der garantierten Rente, Beginn der Auszahlung und ggf. Leistungsumfang für die Hinterbliebenen vereinbart.
2.9. Berufsunfähigkeitsversicherung
Hierbei wird der Ausfall des Unternehmers durch Berufsunfähigkeit abgesichert. In der Regel wird diese Leistung gewährt, wenn der Versicherte länger als sechs Monate durch Krankheit oder Unfall an der Berufsausübung gehindert wird.
2.10. Private Unfallversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt die private Unfallversicherung "rund um die Uhr", d. h. nicht nur im Beruf sondern auch in der Freizeit. Allerdings wird die Leistung nur bei Unfällen gewährt, nicht bei Krankheit.
2.11. Private Krankenversicherung
Sollte der Existenzgründer nicht freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein, so bleibt ihm nur die private Krankenversicherung zur Absicherung vor Krankheitskosten.
Krankenhaus-Tagegeldversicherung
Damit können bei stationärer Behandlung verschiedene Nebenkosten abgesichert werden.
Krankenhaus-Zusatzversicherung
Sollte der Unternehmer noch Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung sein, kann er mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung Zusatzleistung (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) bei einem Krankenhausaufenthalt absichern.
Krankentagegeldversicherung
Diese Versicherung fängt Verdienstausfälle bei Erkrankung des Selbständigen auf, unabhängig davon, ob die Behandlung zu Hause oder im Krankenhaus erfolgt.
2.12. Pflege-Zusatzversicherung
Die gesetzliche wie die private Pflegepflichtversicherung bieten nur einen Grundschutz. Wer darüber hinaus gehende Leistungen im Pflegefall beanspruchen möchte, kann sich mit dieser Versicherung zusätzlich privat absichern.
Quelle: http://www.sondirekt.de/html/existenzgrunder_.html