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Autor Thema:   Mindestbeitrag Krankenkasse???
Mona
unregistriert
erstellt am 24.05.2002 um 11:46 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo!

Da ich eine selbständige Tätigkeit plane, stehe ich vor der Entscheidung: private oder freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen. Eigentlich dachte ich, die freiwillige sei günstiger, da es nach Einkommen geht. Nach gründlicher Information gibt es ja aber auch dort einen Mindestbetrag, und der ist sogar höher als Beiträge in privaten Krankenkassen (und mein Einkommen anfangs wenig sein wird!).

Oder weiß jemand eine Kasse mit niedrigem Mindestbeiträg für Selbständige?

Vielen Dank!

IP: 145.254.61.151

Koulchen
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:D-35745 Herborn
Registriert: Aug 2003

erstellt am 07.06.2002 um 17:56 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Koulchen anzusehen!   Klicken Sie hier, um Koulchen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Mona,

wenn Du Dich z.B. im künstlerischen oder publizistischen Bereich (bildende oder ausübende Künstlerin, Musikerin, Schriftstellerin, Journalistin, Übersetzerin etc. pp.) selbständig machen willst, wäre es nicht so dumm, gesetzlich krankenversichert zu sein/zu bleiben. Du müßtest Dich dann sowieso über die Künstlersozialkasse versichern, die den Arbeitnehmeranteil Deiner Sozialversicherungen von Dir an die Krankenkasse bzw. die BfA abführt. Der Arbeitgeberanteil wird vom Bund und Firmen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, beigesteuert. Weitere Infos findest Du unter www.kuenstlersozialkasse.de.

Viele Grüße und Erfolg!
Sabine

IP: 145.254.100.146

Erwin Denzler
unregistriert
erstellt am 10.06.2002 um 08:14 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es diesen Mindestbeitrag für *hauptberuflich* Selbständige immer, da er gesetzlich vorgeschrieben ist. Ausgenommen sind nur, wie Sabine schon sagte, Künstler und Publizisten.

Ich habe die Regelungen dazu und Beispiele auf meiner Web-Site beschrieben: http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten
Die Informationen dort zur Rentenversicherung gelten nur für selbständige Lehrer, die zur Krankenversicherung auch für andere Berufe.

MfG
Erwin Denzler

IP: 217.5.28.231

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