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Autor Thema:   Student - Krankenversicherung
Torsten
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:Leipzig
Registriert: Jul 2002

erstellt am 19.09.2000 um 14:08 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Torsten anzusehen!   Klicken Sie hier, um Torsten eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
ich bin heute darauf aufmerksam gemacht worden, dass meine Krankenversicherung Probleme mit meiner Gewerbeanmeldung haben könnte.
Ich bin Student und gleichzeitig Angestellter.
Nun möchte ich zusätzlich noch eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen.
Hat irgendjemand schon Erfahrungen in ähnlichen Situationen gemacht?
Wie überzeuge ich die Krankenversicherung davon, dass das Studium immernoch im Mittelpunkt steht?
Vielen Dank für alle Antworten im voraus,
Torsten

IP: 62.155.171.197

ADDITION-Nikschick
unregistriert
erstellt am 08.12.2000 um 19:16 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Thorsten,

da hier leider nicht herauszulesen war wie alt der studierende angestellte Selbständige
ist hat die Krankenkasse sicher zunächst nicht unrecht, zumal dann, wenn dieser auch noch über 30 Jahre alt ist.

IP: 62.155.156.144

julius
unregistriert
erstellt am 11.03.2002 um 19:23 Uhr             Antwort mit Zitat
und wenn der student unter dreißig ist. bringt es dann überhaupt was, die krankenversicherung davon zu überzeugen, dass das studium im mittelp. steht, oder kann man dann (wenn man ein gewerbe angemeldet hat) die studentische krankenvers. sowieso auch nicht mehr in anspruch nehmen?

gruß,
julius

IP: 213.7.118.30

Björn Wulf
unregistriert
erstellt am 12.03.2002 um 10:45 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich war in der gleichen Situation, als Student angestellt, über 25 aber unter 30, nebenbei ein kleines Gewerbe. Bei mir war die Krankenkasse "eher" stolz, dass ich das alles so geregelt kriege - hängt wohl auch von der Sachbearbeiterin ab :-)
Aber: Fakt ist ja, dass man bis 20h/Woche als Student arbeiten kann (im Einzelfall mehr, z.B. abends/nachts), wenn das Studium im Mittelpunkt steht und dadurch im Angestelltenverhältnis keine Sozialverishcerungspflicht besteht (ausser Rente, bei Vertragsbeginn nach 01.10.96). Die gewerbliche Tätigkeit ist dabei, glaube ich, unwesentlich. Du bist ja weiterhin "hauptsächlich" Student.

Es sei denn, 45. Semester und 45 Jahre alt, dann ist natürlich auch die studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich.

Gruss,

Björn
www.btk-online.de webmaster@btk-online.de

IP: 62.226.114.60

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