erstellt am 11.12.2004 um 21:01 Uhr
Hallo ...manchmal ist es schon toll, was für einen Schwachsinn man an diesen Boards lesen muss/darf/kann... wie man will.
Wenn Sie vielleicht einmal ein EStG zur Hand nehmen und den § 18 aufblättern, dann werden Sie erstaunt feststellen, dass dort steht:
§ 18 (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit...
Lassen Sie es uns mal kurz zusammenfassen... laut Gesetz erzielen Freiberufler Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sind also Selbständige und keine Gewerbetreibenden.
Sie bezeichnen sich selbst als Freiberufler, behaupten aber kein Selbständiger zu sein, was uns zu denken geben sollte.
Müssen wir jetzt das EStG ändern oder reicht es, wenn Sie nochmals überdenken, was Sie denn nun wirklich sind ?
MfG
BEBOUB http://www.1-2-3-Businessplan.de