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Thema: Kündigung einer Gesellschafterin
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t.schoening Junior Mitglied Beiträge: 1 Von:Deutschland, 08527 Watteln Registriert: Jul 2003
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erstellt am 31.07.2003 um 09:14 Uhr
Hallo,ich habe einige Fragen zur Auflösung einer GbR. Eine bekannte und ich haben ein Schreib-Service (Büroarbeiten) Unternehmen. Ich habe bei der Gründung eine Menge Geld investiert, und fast die ganze Ausstattung wurde von mir gestellt, da meine Gesellschafterin kaum Geld zur Verfügung hatte. Irgendwie klappt das ganze miteinander nicht mehr und ich bin kurz davor die Gesellschafterin zu Kündigen. Jedoch haben wir im GbR Vertrag nichts schriftlich festgehalten, was passiert, wenn die GbR aufgelöst wird, bzw. wie die Firmenanteile aufgeteilt werden. Zu meiner Frage, kann es jetzt sein, wenn ich die Gesellschafterin kündige / GbR auflösen, dass der Firmenanteil 50/50 aufgeteilt wird, oder habe ich Anspruch auf höheren Anteil, da ich mehr eigenkapital eingebracht habe?
IP: 81.89.234.124 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 20.11.2003 um 12:28 Uhr
Zitat: Original erstellt von t.schoening: .....Zu meiner Frage, kann es jetzt sein, wenn ich die Gesellschafterin kündige / GbR auflösen, dass der Firmenanteil 50/50 aufgeteilt wird, oder habe ich Anspruch auf höheren Anteil, da ich mehr eigenkapital eingebracht habe?
ich wüsste nicht, wie du einen höheren anspruch nach den bestimmungen des § 705 BGB begründen könntest. es sei denn, irgendein juristikus kennt ein grundsatzurteil des bgh in einem ähnlich gelagerten fall. hansIP: 217.231.18.191 | |