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Autor Thema:   Kündigung einer Gesellschafterin
t.schoening
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:Deutschland, 08527 Watteln
Registriert: Jul 2003

erstellt am 31.07.2003 um 09:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von t.schoening anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo,

ich habe einige Fragen zur Auflösung einer GbR.
Eine bekannte und ich haben ein Schreib-Service (Büroarbeiten) Unternehmen.
Ich habe bei der Gründung eine Menge Geld investiert, und fast die ganze Ausstattung wurde von mir gestellt, da meine Gesellschafterin kaum Geld zur Verfügung hatte.
Irgendwie klappt das ganze miteinander nicht mehr und ich bin kurz davor die Gesellschafterin zu Kündigen.

Jedoch haben wir im GbR Vertrag nichts schriftlich festgehalten, was passiert, wenn die GbR aufgelöst wird, bzw. wie die Firmenanteile aufgeteilt werden.

Zu meiner Frage, kann es jetzt sein, wenn ich die Gesellschafterin kündige / GbR auflösen, dass der Firmenanteil 50/50 aufgeteilt wird, oder habe ich Anspruch auf höheren Anteil, da ich mehr eigenkapital eingebracht habe?

IP: 81.89.234.124

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 20.11.2003 um 12:28 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von t.schoening:
.....Zu meiner Frage, kann es jetzt sein, wenn ich die Gesellschafterin kündige / GbR auflösen, dass der Firmenanteil 50/50 aufgeteilt wird, oder habe ich Anspruch auf höheren Anteil, da ich mehr eigenkapital eingebracht habe?
ich wüsste nicht, wie du einen höheren anspruch nach den bestimmungen des § 705 BGB begründen könntest. es sei denn, irgendein juristikus kennt ein grundsatzurteil des bgh in einem ähnlich gelagerten fall. hans

IP: 217.231.18.191

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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