erstellt am 01.04.2005 um 17:57 Uhr
Hallo,
mein Problem ist folgendes. Ich war bis gestern Gesellschafter einer GbR aus 3 Personen. Das heißt, ich habe mich beim Gewerbeamt bereits abgemeldet. Das Bankkonto wird in Kürze auf die neue GbR überschrieben.
Heute erhielt ich von einem meiner Ex-Gesellschafter-Kollegen einen Anruf:
Der Ausstieg sei doch nicht so einfach, ich müsse das Einverständnis unserer Kunden einholen. Und auch intern müsse ich das Einverständnis der anderen Gesellschafter haben. Das habe ich mündlich erhalten. Ich bin aber echt stutzig, dass ich unseren Kunden (derzeit einer) auch um "Erlaubnis" bitten muss.Im folgenden mal die entsprechenden Stellen aus dem Gesellschaftsvertrag:
§ 2 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt am 01.10.2004. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 8 Kündigung eines Gesellschafters
Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
Vielen dank für Antworten.
MfG
JHM