![]() Mit den Fördermitteln, die in Form von Genussrechtskapital bereitgestellt werden, können sämtliche Aufwendungen zur Errichtung einer Gesellschaft finanziert werden. Dazu zählen die Erstellung eines Business Plans, der Aufbau der Firmenstruktur, die Gründung des Unternehmens und die Know-How-Sicherung z.B. in Form von Schutzrechtsanmeldungen . Die KfW verlangt für die Bereitstellung dieses Beteiligungskapitals weder sachliche noch persönliche Sicherheiten. Antragsberechtigt sind kleine Technologieunternehmen mit Sitz in Deutschland, die nicht älter als sechs Monate sind und die die Rechtsform einer GmbH gewählt haben. Mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile müssen sich im Besitz der Know-how-Träger befinden, die zugleich auch der Geschäftsführung angehören. Auch noch nicht gegründete Technologieunternehmen können eine Beteiligung beantragen. Die Antragsteller müssen jedoch die Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro aufbringen. Ziel der Förderung ist, das Unternehmen für die Aufnahme von weiterem Beteiligungskapital vorzubereiten und die Eigenkapitalbasis zu stärken. Andererseits wird Eigenkapital von Beginn an mit Management-Know-how verbunden. Die Antragsstellung muss über eine akkreditierte Institution wie zum Beispiel das TechnologieZentrum Ludwigshafen erfolgen. „Das hat für Unternehmer auch den Vorteil, dass wir sie in unser Netzwerk einbinden können, wodurch eine Anschlussfinanzierung erleichtert wird“, erläutert Frank Klein, Geschäftsführer bei der TZL GmbH. „Die besonderen Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich technologieorientierter Gründungen sind weithin unbekannt, so dass leider oft viel versprechende Unternehmensvorhaben am fehlenden Geld scheitern.“ Interessenten an der Frühphasen-Finanzierung können sich informieren bei: TechnologieZentrum Ludwigshafen am Rhein GmbH BIC Rhein-Neckar-Dreieck Frank Klein fon: 06 21 – 59 53 – 111 mail: frank.klein@tz-lu.de |
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