Die Bundesregierung will Existenzgründungen erleichtern. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, mit dem das zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nötige Mindeststammkapital von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. "Die Bundesregierung trägt mit dem Entwurf dem Wandel des Wirtschaftslebens Rechnung", sagte Justizministerin Brigitte Zypries. "Die Mehrzahl der Neugründungen sind nicht mehr Produktionsunternehmen, sondern Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft weniger Startkapital benötigen." Gerade Kleinunternehmen und Existenzgründer könnten durch dieses Gesetz leichter eine Gesellschaft gründen als bisher. Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte-Programms zur Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005 vorgestellt hatte. |
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