sonnenwelt schreibt "Nun ist es soweit, mitten in der besinnlichen Weihnachtszeit, die mehr als umstritten Kürzungen des beliebten Gründungszuschusses klopfen an die Tür! Letzte Woche, hat der selbst gerne "Förderung" nehmende Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet. Nun ist es soweit, mitten in der besinnlichen Weihnachtszeit, die mehr als umstritten Kürzungen des beliebten Gründungszuschusses klopfen an die Tür! Letzte Woche, hat der selbst gerne "Förderung" nehmende Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet. Damit wir wohl ab Morgen, die tiefgreifende Änderung, des Gründungszuschuss amtlich und in Kraft treten. Und da die Arbeitsagentur bis zu 80% Budget einsparen soll, kann sich jeder selbst ausrechnen, wie oft der neue gekürzte Gründungszuschuss noch vergeben wird. Damit wird der Zuschuss auf nur noch 6 Monate eingeschrumpft und es muss eine Mindestrestzeit von 150 Tagen Arbeitslosengeld-1 vorhanden sein. Dafür erhält man die 300 Euro Zuschuss 9 statt 6 Monate. Aber die einschneidenste Änderung bleibt wohl, das man keinen Anspruch mehr auf den Zuschuss hat, sonder es nur noch im Ermessen der Arbeitsagentur liegt, ob man Gründungszuschuss erhält. Was viele leider übersehen haben oder übersehen wollten, leider ist der Gründungszuschuss auch Grundlage zum Erhalt des 90% geförderten KfW Gründercoaching, das bedeutet das auch die wirklich sinnvolle und bewährte Förderung dann wohl fast ausstirbt. Alle Hoffnungen dass wenigstens für den Erhalt des Gründercoachings, die Regelungen geändert werden, haben sich leider nicht erfüllt! Da die meisten Existenzgründer innerhalb der ersten fünf Jahre scheitern, hat die Einführung des KfW Gründercoaching, ein wichtige Lücke geschlossen und so manchen Gründer vor der Aufgabe seiner Selbstständigkeit bewahrt. Da viele Existenzgründer zum Start eher ein knappes Finanzpolster haben, werden sie in Zukunft sicher auf die Unterstützung eines Gründercoaches verzichten. Da Deutschland im Vergleich zum restlichen Europa sowieso nicht gerade ein Gründerland ist, kann man die stümperhafte Regelung leider nicht nachvollziehen. " |
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