DMG-Mediacenter schreibt " Heilbad Heiligenstadt, den 10.03.2011 – Das Online-Magazin INTERNETHANDEL (bisher Auktionsideen) widmet das Titelthema seiner aktuellen Ausgabe dem Thema Rechtssicherheit im Online-Handel und unterstützt so interessierte Händler aktiv dabei, Abmahnungen zu vermeiden. Der professionelle Online-Handel ist ein erstklassiges Betätigungsfeld für Menschen, die ihren persönlichen Traum von der beruflichen Selbständigkeit vergleichsweise barrierefrei verwirklichen wollen. Interessante Produkte, klar definierte Zielgruppen und aussichtsreiche Vertriebskanäle sind ebenso schnell gefunden wie eine preiswerte Shop-Software und kostenlose Tools zur Optimierung der Verkaufstätigkeit. In der Tat beschreiten immer mehr Gründer den Weg in den Handel per Internet und schätzen daran vor allem die Chance, sich ihr neues Betätigungsfeld im „learning per doing“ Verfahren zu erobern. Wer besonders clever gründet, der setzt zusätzlich auf ein DropShipping Modell, das ihm den vorfinanzierten Wareneinkauf ebenso erspart wie die kostenintensive Lagerung und den aufwendigen Versand der angebotenen Produkte. Doch auch wenn der Einstieg in diese Form der Existenzgründung einfach erscheint, so sollte man ein wesentliches Risiko nicht außer Acht lassen. Die Rede ist von den komplizierten rechtlichen Pflichten und Bedingungen im Online-Handel, die schon viele neu gegründete Unternehmen zu Fall gebracht haben. Frisch gebackene Online-Händler genießen den Luxus, in einem bestimmten Umfang Fehler machen zu dürfen. Wird ein Produkt einmal zu einem zu günstigen Preis eingestellt oder erfolgt der Versand durch einen Übertragungsfehler an eine falsche Adresse, dann ist das zwar ärgerlich, gefährdet aber nicht die Existenz des Unternehmers. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn rechtliche Verpflichtungen nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall besteht nämlich das Risiko, dass eine auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzlei aktiv wird, den Händler auf sein Versäumnis aufmerksam macht und zusätzlich eine gesalzene Rechnung zustellt. Wer jetzt vor dem Hintergrund seines Rechtsverständnisses davon ausgeht, dass eine solche Vorgehensweise nicht mit unseren Gesetzen in Einklang zu bringen ist, der muss sich eines Besseren belehren lassen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind in Deutschland kostenbewehrt und der Abmahnende hat das Recht darauf, diese Kosten vom Verursacher zu erheben. Bereits eine einzige Abmahnung kann hierbei mit Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro verbunden sein. Es ist leicht sich vorzustellen, dass gerade in der Startphase eines Unternehmens eine oder gar mehrere dieser kostspieligen Unterlassungserklärungen das Ende der beruflichen Selbständigkeit bedeuten können. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage ist es für jeden Online-Händler absolut unabdingbar, sich umfassend und detailliert mit den rechtlichen Pflichten von Verkäufern im Internet-Handel zu beschäftigen. Da Unwissenheit, wie in vielen anderen Rechtsbereichen auch, nicht vor Strafe schützt, ist es zwecklos mit seinem Status als Jungunternehmer zu argumentieren, wenn erst einmal eine Abmahnung eingegangen ist. Stattdessen muss von Beginn an alles dafür getan werden, den frisch gegründeten Online-Handel rechtssicher zu machen. Besonders anfällig für rechtliche Verstöße sind hierbei vor allem die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, die auf der Internetseite und in der Kommunikation mit den Kunden eingesetzten Widerrufs- und Rückgabebelehrungen, die Artikelbeschreibungen der angebotenen Produkte und die eingesetzten Produktbilder. Weitere Risiken können je nach thematischer Ausrichtung des Händlers und je nach Geschäftsfeld hinzukommen. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich vor dem Start seiner Online-Aktivitäten umfassend von einem Fachanwalt für IT-Recht oder Wettbewerbsrecht beraten lassen. Allerdings sind solche Beratungen durch qualifizierte Juristen auch mit hohen Kosten verbunden. Als Alternative bieten sich Internetportale an, die ihren Kunden bestimmte Musterformulierungen für rechtsrelevante Texte zur Verfügung stellen. Je nach Anbieter und Produkt können hierbei sowohl standardisierte Vorlagen als auch individuelle Texte genutzt werden. Dieser Weg ist zwar mit deutlich niedrigeren Kosten verbunden als die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, bietet im Ergebnis aber natürlich auch eine weniger ausgeprägte Sicherheit, da der juristisch geschulte Blick auf eventuelle Besonderheiten im jeweiligen Geschäftsbereich fehlt. Um jungen Internet-Unternehmern einen ersten Einblick in den Themenbereich rechtliche Pflichten im Online-Handel zu vermitteln, hat sich das Online-Magazin INTERNETHANDEL in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 89, März 2011) in seinem Schwerpunkt- und Titelthema mit dem Komplex Rechtssicherheit im Internet-Handel beschäftigt. In enger Zusammenarbeit mit den beiden Anwälten Sabine Heukrodt-Bauer und Niklas Plutte, der Kanzlei RES Media, bietet die Redaktion eine umfassende Einführung in die gesamte Thematik, geht auf die häufigsten Rechtsrisiken im Online-Handel ein und versorgt interessierte Leser mit zahlreichen Tipps und Hinweisen rund um die juristischen Risiken im Handel per Internet. Unter dem Titel „Rechtssicher handeln & Abmahnungen vermeiden“ beschäftigt sich der ausführliche Beitrag zunächst mit dem Thema Artikelbeschreibungen. Neben den allgemeinen Bestimmungen in Bezug auf die Dokumentation von Produkten im Internet erfahren die Leser hier auch direkt Einiges über verschiedene Spezialfälle. Was gilt es beispielsweise im Bezug auf die Artikelbeschreibung zu beachten, wenn mit Textilien oder Schuhen, mit Schmuck oder Uhren, mit Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln, mit Alkohol, mit Medikamenten, mit Kosmetika oder mit Haushaltsgeräten gehandelt wird? Die Ausführungen sind auch für juristische Laien leicht verständlich und geben einen praxisnahen Einblick in die rechtlichen Pflichten, denen ein Online-Händler ausgesetzt ist. Im weiteren Verlauf beschäftigt sich die Titelstory von INTERNETHANDEL mit den Themen Preisauszeichnung im Internet, Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutz, Verpackungsverordnung für Online-Händler, Verkauf von Produkten ins Ausland, Handel mit Markenware und Umgang mit Produktbildern. Der Beitrag kann insgesamt sicher die Konsultation eines spezialisierten Juristen nicht ersetzen. Allerdings gibt sie interessierten Online-Händlern einen umfassenden ersten Einblick, schärft den Blick für spezifische Risiken und vermittelt ein Rechtsbewusstsein auf der Ebene der aktuellen Rechtslage in Deutschland. Gut informiert ist es für den Händler wesentlich einfacher zu erkennen, auf was es in rechtlicher Hinsicht bei seinem Geschäftsmodell ankommt, auf was geachtet werden sollte und wo die verbreiteten Fallstricke für Anfänger in diesem Geschäftsbereich liegen. Auf insgesamt 52 Seiten bietet INTERNETHANDEL darüber hinaus eine Fülle weiterer Themen: Einsteiger und fortgeschrittene Online-Händler erfahren alles über den Handel in der Kategorie Foto & Camcorder. Neben vielen Zahlen und Fakten über dieses Verkaufsfeld werden zwei erfolgreiche Unternehmen portraitiert, die ihre Umsätze bei Deutschlands größtem Online-Auktionshaus eBay hauptsächlich in dieser Kategorie erzielen. Darüber hinaus werden eine aktuelle Google Studie zum Thema Kaufverhalten, ein Tool, mit dem sich Angebote bei eBay und bei Amazon qualifiziert analysieren lassen und eine neue Auktionsplattform im deutschen Internet vorgestellt. Zahlreiche News und Berichte aus der Welt des E-Commerce ergänzen das reichhaltige redaktionelle Angebot, das auch auf aktuelle Termine, Messen, Veranstaltungen und Events aufmerksam macht. Die Zeitschrift erscheint unter dem Titel Auktionsideen bereits seit 2003. Seit März 2011 titelt das Magazin nun „INTERNETHANDEL“. Die Redaktion trägt damit dem Umstand Rechnung, dass sich der thematische Fokus in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat. Richtete sich die Publikation in der Anfangszeit vorrangig an gewerbliche eBay-Verkäufer, so werden mittlerweile sämtliche Themen rund um den E-Commerce umfassend behandelt. Das Magazin folgt damit einer globalen Entwicklung im Online-Handel: Händler, die ihre Produkte ursprünglich ausschließlich über eBay handelten, haben mittlerweile die Notwendigkeit erkannt, auf unterschiedliche Vertriebskanäle zu setzen und nutzen neben weiteren Marktplätzen und Portalen auch verstärkt den eigenen Online-Shop. " |
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