Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte zur Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von Statistikpflichten beschlossen. Damit sollen vor allem die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes von statistischen Erhebungen entlastet werden, aber auch die Berichtspflichten in der Statistik des Güterkraftverkehrs, der Umweltstatistik oder der Beherbergungsstatistik verringert werden. Außerdem sollen die Voraussetzungen für die Verwendung von Verwaltungsdaten in der Statistik verbessert werden, damit in Zukunft weitere Berichtspflichten der KMU überflüssig werden. Daneben soll das Projekt "eSTATISTIK.core" beschleunigt umgesetzt werden, um die Belastung der Unternehmen durch statistische Erhebungen auf ein Minimum zu verringern. Aufgrund der föderalen Struktur der amtlichen Statistik in Deutschland können diese Maßnahmen nur einvernehmlich mit den Ländern beschlossen werden. Auf der Grundlage der Vereinbarungen des "Jobgipfels" sollen in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Wirtschaftsministerien der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen konsensfähige Maßnahmen vorbereitet werden. Das Kabinett hat den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit daneben beauftragt, mit den anderen Bundesressorts weitere Maßnahmen zur Entlastung kleinerer Unternehmen von sonstigen bürokratischen Hemmnissen zu erarbeiten und in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzubringen. |
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