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WEGWEISER FÜR SCHRITTE IN DIE 1. SELBSTÄNDIGKEIT
Geschrieben am Dienstag, 04. Januar 2011 vonfirmenpresse



Konjunktur veto24 schreibt "Viele Menschen träumen davon, selbständig zu sein!

Dieser Traum wird viel zu oft ohne Vorwissen in die Tat umgesetzt. Dadurch kann man nicht nur sehr viel Geld verlieren sondern auch die Selbständigkeit von vornherein gefährden.

Die wichtigsten Schritte in die Selbständigkeit:

1)
Man bringt die Idee der Selbständigkeit zu Papier, in dem man zunächst einmal alle Investitionen auflistet. Falls man nicht über genügend Eigenkapital verfügt, ist es notwendig, sich schon im Vorfeld Finanzierungsvorschläge einzuholen.
Anschließend kalkuliert man die monatlichen Kosten, wie z.B. Miete, Personalkosten, Telefon, Werbung, Buchführungskosten usw. Wichtig ist, dass man auf Grund dieser Kalkulation die Umsatzerwartungen richtig und realistisch einschätzt. Der Gewinn sollte anschließend so hoch sein, dass die monatlichen Privatausgaben, wie Miete, Lebenshaltungskosten usw., gedeckt sind. Nicht zu vergessen sind die Beiträge für die private Krankenversicherung.

2)
Bevor man nun die ersten Schritte in die Selbständigkeit unternimmt, ist es zwingend erforderlich, sich über Eingliederungszuschüsse, öffentliche Mittel usw. zu erkundigen. Denn diese Gelder erhält man nur, wenn noch nichts Formelles für die Selbständigkeit angemeldet bzw. eingeleitet wurde.
Um Eingliederungszuschüsse vom Arbeitsamt zu erhalten, ist es erforderlich, dass man Arbeits-
losengeld bezieht und arbeitssuchend gemeldet ist. Hierbei reicht schon der 1. Tag der Arbeits-
losigkeit aus. Auch Arbeitslosengeld IV-Empfänger können Zuschüsse vom Arbeitsamt beantragen.
Die Zuschüsse vom Arbeitsamt werden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1 ½ Jahren gewährt und brauchen nicht zurückgezahlt werden. Für jeden „Jungunternehmer" sicheres Geld, um sich die ersten Schritte in die Selbständigkeit finanziell zu erleichtern.
Bei den öffentlichen Geldern sieht es ähnlich aus. Auch hier darf noch nichts gekauft sein. Zunächst den Antrag stellen, dann kaufen! Bei vielen öffentlichen Mitteln gibt es zunächst tilgungsfreie Jahre. Dieses hört sich zwar gut an, kann aber gefährlich werden, wenn man vergisst, die Tilgungen in der Kalkulation für das z.B. 5. Jahr nicht mit einzubeziehen.

3)
Auch die Wahl der Rechtsform und die damit verbundenen Kosten ist ein wichtiger Punkt, Bei bestimmten Branchen sollte z.B. alleine aus Haftungsgründen nicht unbedingt die Einzelfirma gewählt werden.

4)
Wenn man Mitarbeiter einstellt, ist es auch notwendig, im Vorfeld nach der richtigen Berufsgenossenschaft zu suchen, denn ohne Mitgliedsnummer und Gefahrenschlüssel ist eine Anmeldung der Mitarbeiter nicht möglich.

5)
Nachdem nun die Selbständigkeit in die Tat umgesetzt wurde, sollte man sich nicht nur über die monatlichen Gewinne freuen sondern auch daran denken, dass zunächst monatlich die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist. Darüber hinaus darf auch nicht vergessen werden, dass nachträglich auf Grund der Steuererklärung, die nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt einzureichen ist, evtl. noch Einkommen- und Gewerbesteuernachzahlungen fällig werden. Auch die Vorauszahlungen, die nach Eingang der Steuerbescheide für das Vorjahr, für das laufende Geschäftsjahr festgesetzt werden, müssen fristgerecht vierteljährlich an das Finanzamt bzw. die Stadt oder Gemeinde entrichtet werden und sollten deshalb unbedingt in der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Fazit:
Bevor Sie aus Unwissenheit Gelder verschenken oder bereits nach 1 - 2 Jahren Insolvenz anmelden müssen, weil Sie keine Gelder z.B. für das Finanzamt oder die Stadt zurückgelegt haben, kaufen Sie sich die Erfahrung von Spezialisten ein, die sich schon lange mit dieser Thematik befassen!
Auch hier sollte man nicht fragen: „was kostet das" sondern „was bringt es mir" "





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