markustonn schreibt "NRW | Beratung zur Entwicklung, Prüfung und Durchführung von Gründungskonzepten vor ihrer Realisierung werden vom Bundesland Nordrhein-Westfalen für bestimmte Existenzgründungsberater gefördert. Hamm, 27.01.2010 – Für eine sichere Existenzgründung ist eine gute Beratung unerlässlich, das gilt auch schon vor der eigentlichen Gründung. Aus diesem Grund bietet das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Beratungsprogramms „Wirtschaft“ (BPW) Zuschüsse für die frühzeitige Beratung und die Erstellung eines aussagekräftigen Gründungskonzeptes an. „Um sicher in die Selbstständigkeit starten zu können, kommt ein angehender Existenzgründer kaum um ein perfekt ausgearbeitetes Gründungskonzept in Form eines Businessplans herum“, erklärt der mit zwei Unternehmerpreisen ausgezeichnete Unternehmensberater Markus Tonn aus Hamm. „Das Land NRW bietet speziell für die konstruktive Beratung von Gründungswilligen schon vor der Gründung interessante Förderungen an. Je nach Voraussetzung können bis zu 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden.“ Da die Haushaltsmittel für das Jahr 2010 bereits bewilligt sind, können Anträge auf Zuschüsse für das Beratungsprogramm „Wirtschaft“ in NRW ab sofort gestellt werden! Dieses Programm gilt nur für darin gelistete Berater, die der „Leitstelle“ dessen Fachkenntnis, Erfahrung und einen guten Leumund glaubhaft darlegen müssen. So will das Land NRW einen hohen Qualitätsstandard der Beratungen sichern. Wichtige Informationen dazu finden Gründungswillige auf der Internetseite des Existenzgründungsberaters: Die Zuschüsse können sich durchaus sehen lassen: Existenzgründer, die aktuell Arbeitslosengeld II beziehen, können sich auf 80 Prozent Zuschuss zur Beratung freuen. Die Kosten für die übrigen Gründer können immerhin noch mit 50 Prozent und einer Gesamtsumme von 1.600 Euro bezuschusst werden. Um zum Beispiel einen Gründungszuschuss oder Eingliederungszuschuss für eine Existenzgründung zu erhalten, muss zunächst ein aussagekräftiges Gründungskonzept bei der Bundesagentur für Arbeit zusammen mit der Bescheinigung über die wirtschaftliche Tragfähigkeit eingereicht werden. Dies übernimmt entweder die IHK, die Wirtschaftsförderung oder ein anerkannter Existenzgründungsberater. „Bei der Finanzierung eines Gründungsvorhabens durch die Bank oder öffentlichen Darlehen kommt man um einen Businessplan erst recht nicht mehr herum“ weiß Tonn. Der Ablauf ist aus Gründersicht sehr auf Sicherheit bedacht: Erst nachdem die Beratungsförderung genehmigt ist, wird mit dem entsprechenden Berater ein Beratungsvertrag aufgesetzt. Angehende Existenzgründer, die das Beratungsprogramm „Wirtschaft“ in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen möchten, können sich mit dem Existenzgründungsberater Markus Tonn aus Hamm in Verbindung setzen. Telefon: 02381 – 30 40 486 E-Mail: info@markus-tonn.de " |
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