Schappach schreibt "Personalabbau ist (leider) oft das letzte probate Mittel einen Betrieb noch zu sanieren. Für die „freigesetzten“ Mitarbeiter führt diese Situation oft zu Ratlosigkeit, Verzweiflung und Stress. Dies kann durch geeignete Maßnahmen gemildert werden. Zum Beispiel, wenn Unternehmen Ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen und ihre Mitarbeiter tatkräftig dabei unterstützen, halbwegs sozialverträglich eine neue Beschäftigung zu finden oder sich neu zu orientieren. Große Betriebe betreiben hierzu oft eine Auffang-, Beschäftigungs- oder Transfergesellschaft. Diese Gesellschaften sorgen für ein zusätzliches Jahr der sozialen Absicherung. Aktive Vermittlung, gezielte Qualifizierung und Outplacementberatung zeigen zukunftsorientierte Wege aus der drohenden Arbeitslosigkeit. Leider sind diese Konstruktionen rechtlich sehr aufwendig. Daher bleiben diese Segnungen nur den größeren Betriebe vorbehalten, die es sich auch leisten können (und wollen). Was aber macht ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)? Ein wichtiger Teilaspekt dieses Verfahrens ist der menschliche Aspekt. Ein KMU in einer kleineren Stadt oder Region, kann bei einer fehlenden Regelung, leicht seinen guten Ruf verspielen und sein hart erarbeitetes Ansehen verlieren. Sollte das Unternehmen vor der Entscheidung stehen, Arbeitsplätze abzubauen oder gar den Betrieb zu schließen, bietet eine Transfergesellschaft interessante Möglichkeiten für die Mitarbeiter. Da ist zum einen die finanzielle Absicherung für die Zeit des Übergangs. Die Transfergesellschaft ermöglicht den Betroffenen, den Bezug von Arbeitslosengeld um bis zu ein Jahr zu verlängern und diese Zeit für eine aktive Vermittlung und/oder die weitere vorbereitende Qualifizierung zu nutzen. Dabei eröffnen Take-Out-Gespräche und geförderte Outplacementberatung den Mitarbeitern neue Chancen und Orientierung. Danach folgt entweder eine Vermittlung in eine Personalagentur, die sich um neue Beschäftigungsverhältnisse kümmert, oder eine Aufklärung zum Aspekt einer möglichen Selbstständigkeit und Unternehmensgründung Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist die Förderung für Gründer vorgesehen. Diese würde dann die bisherigen Regelungen ergänzen, die bereits zu den großzügigsten in Europa zählen. Der Gründer erhält von der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss. Dieser beinhaltet eine Zahlung von neun Monaten für das Arbeitslosengeld, zuzüglich 300,00€. Diese Zuschüsse stellen jedoch nur die Existenz für den Zeitraum sicher. Wichtiger in diesem Zusammenhang ist das Existenzgründer- Coaching. Neun Monate sind schnell vorbei. Das Coaching soll sicherstellen, dass innerhalb dieses Zeitraums der Gründer auf eigenen Beinen stehen kann. Wenn die Geschäftsidee stimmt, das Coaching gut ist und der Gründer kooperiert, sollte dieses Ziel erreichbar sein. Zurück zur KMU-Fördergesellschaft. Der bisherige Arbeitgeber sollte dann die entstehenden Kosten tragen. Diese sind relativ gering und bestehen zunächst in einer Informationsveranstaltung für die freigesetzten Mitarbeiter. Um die beschrieben Förderungen für geeignete Gründer zu erhalten ist ein Gründungplan zu erstellen, welcher der ARGE und der KfW vorgelegt wird. Das Gründungs-Coaching, immerhin 3.600 €, wird von der KfW übernommen. Damit ist ein möglicher Weg für einen KMU-Betrieb beschrieben. Einerseits seinen ehemaligen Mitarbeitern zu helfen, das Image zu wahren und trotzdem seine eigenen strapazierten Ressourcen zu schonen. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen, haben sich zwei erfahrene Profis zusammengefunden: ULRICH SCHAPPACH, der mit seinem Unternehmen Schappach-Marketing zehn Jahre Coachingerfahrung einbringt und der Mentor THOMAS GÖLLER, der sich als für Experte für Strategie & Management seit Mitte der ´90er Jahre, einen Namen gemacht hat. Weitere Infos: www.schappach.de und www.goeller-mentoring.de Schappach/Göller " |
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