Die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen ?Rechts) geht mit einigen Vorteilen wie einem geringen bürokratischen Aufwand und einem hohen Mitbestimmungsrecht einher. Außerdem ist kein Mindeststammkapital erforderlich. Selbst Freiberufler können eine GbR gründen und gegebenenfalls von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Bleibt nur noch die Frage, wie die Gründung einer GbR eigentlich abläuft. Daher möchten wir uns hier mit den wichtigsten Aspekten rund um die GbR befassen. Voraussetzungen für die Gründung einer GbRFormale Voraussetzungen gibt es bei der Gründung einer GbR nicht. Der Gesellschaftsvertrag muss also nicht beglaubigt werden. In den meisten Fällen ist das auch gar nicht nötig. Die einzige wirkliche Voraussetzung ist, dass die Gründung einer GbR mindestens zwei natürliche oder juristische Personen braucht. Einzelne Personen müssen eine andere Rechtsform wählen. Pflichten und Rechte einer GbREs ist wichtig, bei der GbR Rechte und Pflichten zu kennen. Eine GbR als solches hat das Recht auf Gewinnerzielung und Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit besagt, dass Verträge mit Dritten abgeschlossen werden dürfen. Ferner gilt es, die Rechte der Gesellschafter zu nennen. Alle Gesellschafter haben ein Informations-, Kündigungs- und Mitbestimmungsrecht. Diese Rechte gehen mit Pflichten einher. So ist jeder Gesellschafter dazu verpflichtet, sich aktiv an der Geschäftsführung zu beteiligen und bei Schulden unbeschränkt zu haften. Wie andere im Handelsregister eingetragene Unternehmen unterliegt die GbR einer Buchführungs- und Steuerpflicht. Vorteile einer GbRIn der Einleitung sind wir bereits auf einige Vorteile der GbR eingegangen. Zu den wichtigsten Vorzügen der Rechtsform gehören:• Alle Gesellschafter haben ein hohes Mitbestimmungsrecht. • Einfachste Option für die Gründung eines Unternehmens mit zwei oder mehr Personen. • Freie Wahl des Geschäftszwecks. • Geringer bürokratischer Aufwand bis 60.000 Euro Gewinn beziehungsweise 600.000 Euro Umsatz. • Gründung einer GbR auch für Freiberufler möglich. • Individuelle Verteilung des Gewinns ermöglicht steuerliche Vorteile. • Kein Mindeststammkapital erforderlich. • Mit der Kleinunternehmerregelung kompatibel. Angesichts dieser Vorteile ist es verständlich, dass viele angehende Gründer mit einer GbR liebäugeln. So ist beispielsweise die freie Wahl des Geschäftszwecks ein Vorzug, der nicht bei allen Rechtsformen gegeben ist. Zwar haben Gründer auch bei Aktiengesellschaften (AGs) Genossenschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) freie Wahl bezüglich der Tätigkeit, aber der Geschäftszweck muss bei der Gewerbeanmeldung angegeben werden. Das wiederum bedeutet, dass das jeweilige Unternehmen nur die genannte Tätigkeit ausüben darf. Wer beispielsweise im Hotel und Gaststättengewerbe tätig ist, kann nicht spontan auf Recht und Gesetz umsteigen. Ein solcher Wandel wäre nur bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrags möglich. Generell sprechen alle genannten Punkte für die Gründung einer GbR. Ob die Rechtsform für einen persönlich am besten ist, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Zumal auch eine GbR nicht perfekt ist, sondern mit einigen Nachteilen einhergeht. Nachteile einer GbRBei der Frage nach der Rechtsform sollten Gründer berücksichtigen, dass jede Wahl sowohl mit Vor- als auch Nachteilen einhergeht. Die Nachteile einer GbR sind:• Ansehen im Geschäftsverkehr ist geringer als beispielsweise bei einer GmbH. • Eine Gründung erfordert mindestens zwei natürliche oder juristische Personen. • Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. • Gewinne fallen unter den normalen Einkommensteuersatz von bis zu 45 %. • Ohne vertragliche Regeln endet die GbR mit Ausscheiden eines Gesellschafters automatisch. Da diese Nachteile nicht unerheblich sind, sollte die Gründung einer GbR gut überlegt sein. Falls beispielsweise erhebliche Haftungsrisiken vorliegen, bieten sich Alternativen wie haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften an. Wie die Gründung einer GbR Schritt für Schritt abläuftDie Gründung einer GbR ist vergleichsweise einfach. Im Folgenden alle erforderlichen Schritte:1. Wichtigste Eckpunkte der GbR festlegen. 2. Namen der GbR und deren Gesellschafter festlegen. 3. Gesellschaftsvertrag aufsetzen. 4. GbR beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. 5. Geschäftliche Unterlagen erstellen. Die Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag sind gering und theoretisch ist sogar eine mündliche Absichtserklärung möglich. Von einer solchen sollte man trotzdem absehen, da die enthaltenen Punkte im Falle von Streitigkeiten nur schwer beweisbar sind. Nach Durchführung der genannten Schritte sollten Gründer warten, bis sie eine Steuernummer für die GbR erhalten und erst dann unternehmerisch tätig werden. |
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