Es ist wichtig zu wissen, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen und was Sie dabei beachten sollten. In der Regel sollten Sie Ihre alte Versicherung erst kündigen, nachdem Sie eine neue abgeschlossen haben. So können Sie sicherstellen, dass Sie nicht ohne Versicherungsschutz dastehen. Erst neue Versicherung abschließen, dann die alte kündigenDenken Sie daran, dass die Autoversicherung in den meisten Staaten gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie also Ihre Police kündigen, verstoßen Sie möglicherweise gegen das Gesetz. Erkundigen Sie sich vor der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung beim Kraftfahrtbundesamt nach den geltenden Bestimmungen.Außerdem ist es ratsam, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen, bevor Sie Ihren alten kündigen. Auf diese Weise können Sie eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes vermeiden. Ein Erlöschen des Versicherungsschutzes könnte nämlich zu höheren Prämien führen, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen. Kündigung bei FahrzeugwechselSind Sie künftig mit einem anderen Fahrzeug als bisher unterwegs, steht in der Regel auch ein Wechsel der Autoversicherung an. Denn Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen beziehen sich auch nur auf Ihr bisheriges Auto. Durch die Abmeldung bei der Zulassungsstelle wird automatisch auch die Versicherung informiert, sodass Sie hier nicht aktiv werden müssen. Gegebenenfalls können Sie anteilige Beiträge zurückfordern.Kündigung nach BeitragserhöhungWenn die Prämien für Ihre Kfz-Versicherung steigen, können Sie Ihren Vertrag unter Umständen ohne Vertragsstrafe kündigen. In diesen Fällen können Sie oftmals von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Innerhalb von vier Wochen können Sie dann die Versicherung Ihres Autos beenden. Sollten Sie einer neuen Regionalklasse oder Ihr Fahrzeug einer höheren Typklasse zugeteilt werden, können Sie ebenfalls außerordentlich kündigen. Zudem besteht die Möglichkeit, nur einzelne Bestandteile der Versicherungsleistung zu kündigen, zum Beispiel wenn nur der Beitrag für die Haftpflichtversicherung steigt, nicht aber der Anteil für die Kaskoversicherung.Kündigung im SchadensfallWenn Ihr Auto beschädigt ist, können Sie unter Umständen Ihre Versicherung kündigen und eine Erstattung erhalten. Beachten Sie aber auch, dass die Versicherungsgesellschaft nach einem Unfall auch Ihnen gegenüber ein Kündigungsrecht hat.Was muss im Kündigungsschreiben stehen? Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben verfassen. Dieses Schreiben sollte Folgendes enthalten:
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