Umso lästiger sind Formalitäten wie Abrechnungen. Mit diesen Tipps wird die Gehaltsabrechnung für Gründer ein Kinderspiel. Das Start-up läuft, die Geschäftsidee ist auf dem Markt angekommen und Investoren sind begeistert: Zeit, sich und dem Team das erste richtige Gehalt auszuzahlen. Bei jungen Gründerinnen und Gründern ist es in der Startphase oft so, dass noch Geld zur Arbeit mitgebracht wird. Umso reibungsloser soll die Lohnabrechnung klappen, wenn sich die junge Firma monetarisiert. Gehaltsabrechnungen erstellenVor allem Jungunternehmer unterschätzen den Aufwand von laufenden Gehaltsabrechnungen. Gänzlich ohne Vorkenntnisse und unterstützende Tools wird es schwer. Gesetzliche Änderungen und die Besonderheiten der Lohnbuchhaltung können Unerfahrene in den Wahnsinn treiben. Schließlich möchten Start-ups nicht in den Fokus des Finanzamtes geraten. Doch es gibt Komplettlösungen, die den Rücken freihalten.Gehaltsabrechnungen erstellenVor allem Jungunternehmer unterschätzen den Aufwand von laufenden Gehaltsabrechnungen. Gänzlich ohne Vorkenntnisse und unterstützende Tools wird es schwer. Gesetzliche Änderungen und die Besonderheiten der Lohnbuchhaltung können Unerfahrene in den Wahnsinn treiben. Schließlich möchten Start-ups nicht in den Fokus des Finanzamtes geraten. Doch es gibt Komplettlösungen, die den Rücken freihalten.Sind Gehaltsabrechnungen für Gründer Pflicht?Zum Teil. Laut § 108 der Gewerbeordnung müssen Arbeitnehmer, wenn sie ein Gehalt beziehen, auch eine schriftliche Abrechnung erhalten. Jedoch gibt es eine Klausel: Verändert sich das Gehalt seit der letzten Abrechnung nicht, entfällt die Verpflichtung. Doch die Praxis sieht anders aus - schließlich wünschen sich die Angestellten eine regelmäßige Bescheinigung für ihre Unterlagen. Für einen Kredit oder den neuen Vermieter sind solche Bescheinigungen wichtig.Was muss in einer Gehaltsabrechnung stehen?Auf einer Gehaltsabrechnung müssen gewisse Angaben stehen - und zwar solche zum Abrechnungszeitraum und Daten zur Zusammensetzung des Einkommens.Das Schema sieht so aus: - Datum des Abrechnungszeitraums - Bruttolohn - mögliche Zuschläge - Höhe der Abzüge vom Bruttolohn (Steuer, Rentenversicherung, Sozialversicherung usw.) - geldwerte Leistungen sofern vorhanden - Nettolohn Zusätzlich sind folgende Angaben zu machen: - Daten wie Adresse des Arbeitgebers - Name, Anschrift, Geburtsdatum des Arbeitnehmers - Versicherungsnummer - Datum des Eintritts - Steuerklasse des Arbeitnehmers - Steueridentifikationsnummer - Anzahl der Arbeitstage - Sozialversicherungstage - Kinderfreibetrag Allein diese Auflistung zeigt, wie komplex die Erstellung einer Gehaltsabrechnung ist. Nicht nur das pünktliche Auszahlen der Löhne gehört dazu, auch gesetzliche Themen wie Mutterschutz und Co. gilt es zu beachten. Spätestens wenn die ersten Mitarbeiter im Start-up angestellt werden, müssen sich Gründerinnen und Gründer mit dem Thema Lohnabrechnung befassen. Gute Vorbereitung ist ratsam. Kleine und mittelständische Unternehmen nehmen in der Regel auch lieber etwas Geld in die Hand und geben die Lohnbuchhaltung an einen externen Dienstleister. So bleibt der Kopf frei, um das eigene Business weiter voranzutreiben. Wer keinen externen Steuerberater möchte, kann auf Tools und Software zurückgreifen, die bei der Gehaltsabrechnung unterstützen und Benutzer Schritt für Schritt automatisch durchleiten. Weitere Infos zu Finanz- und Versicherungsthemen für Gründer gibt es hier. |
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