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Ein Thema, dass in vielen Unternehmen und Personalabteilungen ein eher stiefmütterliches Dasein führt. Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlich verankerten Anspruch (§630 BGB), der erst nach 30 Jahren verjährt. Es soll ehrlich sein und wohlwollend formuliert (eingetragen am: Montag, 28.11.2005 Treffer: 96 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) weitere Details
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Zum 1. Januar 2001 ist das 3. Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes in Kraft getreten. Dieses gilt für Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2000 geboren sind. Die bisherigen Regelungen gelten für Eltern, deren Kinder vor dem Stichtag geboren sind, weiter. (eingetragen am: Montag, 28.11.2005 Treffer: 91 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) weitere Details
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2 Einträge in dieser Kategorie | Letztes Update: Montag, 22.06.2015 |