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Die Gründung eines Unternehmens ist auch mit einigen behördlichen Auflagen, mit Genehmigungen und Anmeldungen verknüpft - oftmals sind hiermit auch Fristen verbunden, die unbedingt einzuhalten sind.
Wer sich selbständig macht, muss sich an verschiedenen Stellen offiziell anmelden. Dabei sind manchmal auch Fristen einzuhalten. Die folgende Übersicht dient zu Ihrer ersten Orientierung. (eingetragen am: Mittwoch, 22.04.2009 Treffer: 363 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) zur Adresse
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Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt in eine erfolgreiche Selbständigkeit. Oft wird der Gewerbeschein jedoch nicht für die berufliche Existenz benötigt, sondern für einen Nebenjob. Egal ob Kleingewerbe, Existenzgründung oder Nebenjob, die kleine administrative Hürde lässt sich mit einer guten Vorbereitung sehr schnell durchführen und die Gewerbeanmeldung wird zu einem schönen Ereignis! (eingetragen am: Mittwoch, 22.04.2009 Treffer: 353 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) zur Adresse
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Für viele Gründer ist die Gewerbeanmeldung ein Buch mit sieben Siegeln. Wir verraten Ihnen in diesem Beitrag, was Sie beim Gang zum Gewerbeamt wissen müssen. (eingetragen am: Mittwoch, 22.04.2009 Treffer: 355 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) zur Adresse
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Achtung Amtsschimmel:
Anmeldung und Start der Geschäftstätigkeit
Als zukünftige/-r Gewerbetreibende
oder Gewerbetreibender müssen Sie
sich beim Gewerbeamt anmelden. Mit
der Gewerbeanmeldung werden in der
Regel automatisch auch das Finanzamt,
die Industrie- und Handelskammer
oder Handwerkskammer, die
Berufsgenossenschaft, das Statistische
Landesamt und auch das Handelsregister
(beim Amtsgericht) informiert.
Nehmen Sie trotzdem mit diesen Behörden
Kontakt auf, um die Anmeldeformalitäten
zu beschleunigen und
auftauchende Fragen direkt zu klären. (eingetragen am: Mittwoch, 22.04.2009 Treffer: 332 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) zur Adresse
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Wenn Sie ein Unternehmen gegründet haben, müssen Sie es anzeigen und eintragen lassen. Der Weg durch das "Labyrinth der Behörden" ist aber gar nicht so lang wie Sie vielleicht denken.
Zunächst gilt: Planen Sie alle Anzeige- und Gründungsformalitäten sorgfältig und bereiten Sie die notwendigen Formulare und Unterlagen vor. Sie vermeiden dadurch doppelte Wege, Unannehmlichkeiten und eventuell sogar Bußgelder.
(eingetragen am: Mittwoch, 22.04.2009 Treffer: 333 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) zur Adresse
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Seit dem 22. Mai 2007 gilt das Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts. Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen.
Zudem benötigen Versicherungsvermittler und –berater nun in der Regel eine Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden.
(eingetragen am: Mittwoch, 22.04.2009 Treffer: 335 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) zur Adresse
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Die Ausgaben dieser Publikationsreihe für Existenzgründer und junge Unternehmen gehen von bekannten Problemlagen aus, geben Hinweise und versuchen gleichzeitig, Lösungsmöglichkeiten für die Praxis aufzuzeigen. (eingetragen am: Montag, 28.11.2005 Treffer: 559 Bewertung: 0.00 Stimmen: 0) weitere Details
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11 Einträge in dieser Kategorie | Letztes Update: Montag, 22.06.2015 |