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Beschreibung: | Der Freie Beruf ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein (berufs-)soziologischer Terminus: Ein Begriff also, der von vorneherein nicht eindeutig abgrenzbar erscheint, sondern bei dessen definitorischer Bestimmung jeweils auf die Tatbestandsvielfalt der beruflichen Wirklichkeit und deren stetigen Wandel eingegangen werden sollte. Bis heute bestehen keine umfassend verbindlichen Anwendungs- und Zuordnungsregeln zur Abgrenzung des Begriffes „Freie Berufe“. |
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Der Freie Beruf ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein (berufs-)soziologischer Terminus: Ein Begriff also, der von vorneherein nicht eindeutig abgrenzbar erscheint, sondern bei dessen definitorischer Bestimmung jeweils auf die Tatbestandsvielfalt der beruflichen Wirklichkeit und deren stetigen Wandel eingegangen werden sollte. Bis heute bestehen keine umfassend verbindlichen Anwendungs- und Zuordnungsregeln zur Abgrenzung des Begriffes „Freie Berufe“.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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