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Beschreibung: | Die erste für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Gesellschaftsform.
Ab dem 08.10.2004 steht mit der Rechtsform der europäischen Aktiengesellschaft (SE) im Gemeinschaftsgebiet eine neue supranationale Gesellschaftsform zur Verfügung, die in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten wird. Dies wurde durch die EG-Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft (SE) möglich gemacht, die nunmehr am 08.10.2004 in Kraft tritt.
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Die erste für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Gesellschaftsform. Ab dem 08.10.2004 steht mit der Rechtsform der europäischen Aktiengesellschaft (SE) im Gemeinschaftsgebiet eine neue supranationale Gesellschaftsform zur Verfügung, die in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten wird. Dies wurde durch die EG-Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft (SE) möglich gemacht, die nunmehr am 08.10.2004 in Kraft tritt.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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