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Beschreibung: | Ein Einzelunternehmen ist jedes Unternehmen, das von einer einzelnen natürlichen Person (einem Menschen in Abgrenzung zu einer juristischen Person) geführt wird. Ein solches Unternehmen ist rechtlich unselbstständig. Die aus diesem Unternehmen abzuleitenden Rechte und Pflichten obliegen dem Unternehmer, nicht aber dem Unternehmen. |
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Ein Einzelunternehmen ist jedes Unternehmen, das von einer einzelnen natürlichen Person (einem Menschen in Abgrenzung zu einer juristischen Person) geführt wird. Ein solches Unternehmen ist rechtlich unselbstständig. Die aus diesem Unternehmen abzuleitenden Rechte und Pflichten obliegen dem Unternehmer, nicht aber dem Unternehmen.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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