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Beschreibung: | Achtung Amtsschimmel:
Anmeldung und Start der Geschäftstätigkeit
Als zukünftige/-r Gewerbetreibende
oder Gewerbetreibender müssen Sie
sich beim Gewerbeamt anmelden. Mit
der Gewerbeanmeldung werden in der
Regel automatisch auch das Finanzamt,
die Industrie- und Handelskammer
oder Handwerkskammer, die
Berufsgenossenschaft, das Statistische
Landesamt und auch das Handelsregister
(beim Amtsgericht) informiert.
Nehmen Sie trotzdem mit diesen Behörden
Kontakt auf, um die Anmeldeformalitäten
zu beschleunigen und
auftauchende Fragen direkt zu klären. |
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Achtung Amtsschimmel: Anmeldung und Start der Geschäftstätigkeit Als zukünftige/-r Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden. Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel automatisch auch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt und auch das Handelsregister (beim Amtsgericht) informiert. Nehmen Sie trotzdem mit diesen Behörden Kontakt auf, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt zu klären.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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