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Beschreibung: | Seit dem 22. Mai 2007 gilt das Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts. Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen.
Zudem benötigen Versicherungsvermittler und –berater nun in der Regel eine Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden.
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Seit dem 22. Mai 2007 gilt das Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts. Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen. Zudem benötigen Versicherungsvermittler und –berater nun in der Regel eine Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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