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Startseite » Web-Infos : Finanzierung : Bürgschaften : Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH



Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH

Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH
Hildesheimer Strasse 6
30169 Hannover
0511 33705-0

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    Beschreibung: Die NBB ist eine Fördereinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, vielversprechenden unter-nehmerischen Ideen des niedersächsischen Mittelstandes das notwendige Start- bzw. Erweiterungskapital zu verschaffen. „Kein Erfolg versprechendes Vorhaben darf an fehlenden Sicherheiten scheitern“ Der Kreditspielraum von bestehenden Unternehmen und Existenzgrün-dern ist im wesentlichen, neben der persönlichen Kreditwürdigkeit des Unternehmers, auch von vorhandenen, bewertbaren Sicherheiten geprägt. Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt u.a. die Besicherung von Krediten. Nach Bewertung der vorhandenen Sicherheiten des Unternehmens oder Existenzgründers durch die Hausbank – unter Berücksichtigung des maßgeblichen Vorsichtsprinzips – verbleiben oftmals sogenannte Blankoanteile. Betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte können mangels ausreichender Besicherung deshalb oft nicht umgesetzt werden. Für Gründungsprojekte gilt dies noch im weitaus stärkeren Maße. Die Bürgschaftsbank ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme solche fehlende Sicherheiten, sofern eine eigene Besicherung nicht darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80%-igen Ausfallbürgschaft der NBB werthaltig besichert werden. Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1 Million €.


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    Die NBB ist eine Fördereinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, vielversprechenden unter-nehmerischen Ideen des niedersächsischen Mittelstandes das notwendige Start- bzw. Erweiterungskapital zu verschaffen. „Kein Erfolg versprechendes Vorhaben darf an fehlenden Sicherheiten scheitern“ Der Kreditspielraum von bestehenden Unternehmen und Existenzgrün-dern ist im wesentlichen, neben der persönlichen Kreditwürdigkeit des Unternehmers, auch von vorhandenen, bewertbaren Sicherheiten geprägt. Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt u.a. die Besicherung von Krediten. Nach Bewertung der vorhandenen Sicherheiten des Unternehmens oder Existenzgründers durch die Hausbank – unter Berücksichtigung des maßgeblichen Vorsichtsprinzips – verbleiben oftmals sogenannte Blankoanteile. Betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte können mangels ausreichender Besicherung deshalb oft nicht umgesetzt werden. Für Gründungsprojekte gilt dies noch im weitaus stärkeren Maße. Die Bürgschaftsbank ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme solche fehlende Sicherheiten, sofern eine eigene Besicherung nicht darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80%-igen Ausfallbürgschaft der NBB werthaltig besichert werden. Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1 Million €.

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    Letztes Update: Montag, 22.06.2015

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