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Beschreibung: | Kredite für Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft , die für Bayern von volkswirtschaftlicher Bedeutung sind, und für die bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, können durch Bürgschaften des Freistaates abgesichert werden.
Verwendungszweck
Verbürgt werden Kredite für die Finanzierung von Investitionen, zur Stabilisierung von Unternehmen, in Ausnahmenfällen zur Bereitstellung von Betriebsmitteln sowie zur Durchführung größerer in- und ausländischer Aufträge
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Kredite für Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft , die für Bayern von volkswirtschaftlicher Bedeutung sind, und für die bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, können durch Bürgschaften des Freistaates abgesichert werden. Verwendungszweck Verbürgt werden Kredite für die Finanzierung von Investitionen, zur Stabilisierung von Unternehmen, in Ausnahmenfällen zur Bereitstellung von Betriebsmitteln sowie zur Durchführung größerer in- und ausländischer Aufträge
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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