Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Datenschutz | Impressum  

Startseite » Web-Infos : Informationen : Broschüren : Wann sind Unternehmen an die Künstlersozialkasse abgabepflichtig?



Firmenportrait


Beschreibung: Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen müssen, wenn sie z. B. für ein Betriebsfest einen Alleinunterhalter engagieren oder ähnliche Aktivitäten planen. Im Folgenden werden einige grundsätzliche Hinweise zu der aktuellen Rechtslage und der Abgabepflicht von Unternehmen gegeben, um diese und ähnliche Fragen zügig klären zu können.


Besuche: 53 | Bewertung: 0.00 | Stimmen: 0

Anbieter-Homepage besuchen | Eintrag bewerten

Leistungsspektrum

Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen müssen, wenn sie z. B. für ein Betriebsfest einen Alleinunterhalter engagieren oder ähnliche Aktivitäten planen. Im Folgenden werden einige grundsätzliche Hinweise zu der aktuellen Rechtslage und der Abgabepflicht von Unternehmen gegeben, um diese und ähnliche Fragen zügig klären zu können.

Referenzen

Neuzugänge


Letztes Update: Montag, 22.06.2015

Werbung

Existenzgruender.net
fabino - News von Erzeugern und Herstellern von Lebensmitteln, Geträ:nken und Zutaten
Girokonto kostenlos
Forex-Broker Vergleich
Wie sorgen Sie für Ihre Zukunft vor?

Private Rentenversicherung
Lebensversicherung
Bausparvertrag
Direktversicherung
Pensionskasse
Sparbuch
Wertpapiere
Klassische 3 Säulen Vorsorge
Gar nicht, mit 65 nehme ich den Strick

Ergebnisse
Stimmen: 963
Umfragen
 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2024 by Gruenderstadt