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Beschreibung: | Was versteht man unter einem Firmennamen und einem Firmenlogo?
In der Umgangssprache wird der Begriff der Firma mit dem Unternehmen gleichgesetzt. Nach dem Handelsgesetzbuch wird die Firma jedoch als Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, definiert. Die Firma ist daher ein Name. Wenn man also von dem Namen einer Firma spricht, verwendet man eigentlich unter Zugrundelegung der gesetzlichen Wertung einen doppelten Begriff, wobei umgangssprachlich von dem Namen des Unternehmens die Rede ist.
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Was versteht man unter einem Firmennamen und einem Firmenlogo? In der Umgangssprache wird der Begriff der Firma mit dem Unternehmen gleichgesetzt. Nach dem Handelsgesetzbuch wird die Firma jedoch als Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, definiert. Die Firma ist daher ein Name. Wenn man also von dem Namen einer Firma spricht, verwendet man eigentlich unter Zugrundelegung der gesetzlichen Wertung einen doppelten Begriff, wobei umgangssprachlich von dem Namen des Unternehmens die Rede ist.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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