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Ärztekammer des Saarlandes

Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistrasse 4
66111 Saarbrücken
0681 4003-0

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    Beschreibung: Die Ärztekammer des Saarlandes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz ist Saarbrücken. Ihr gehören als Mitglieder alle Ärztinnen und Ärzte an, die im Saarland ihren Beruf ausüben. Berufsangehörige, die ihren Beruf nicht ausüben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben, steht der freiwillige Beitritt offen. Die Aufgaben der Ärztekammer des Saarlandes sind im Saarländischen Heilberufekammergesetz vom 11. März 1998 geregelt. Die Ärztekammer des Saarlandes besteht aus einer Abteilung Ärzte, einer Abteilung Zahnärzte und einer Abteilung Versorgungswerk mit jeweils eigener Vermögensverwaltung. Organe der Ärztekammer des Saarlandes sind die Vertreterversammlung, mit derzeit 66 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus Präsident, 2 Vizepräsidenten und 3 Beisitzern. Die Vertreterversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung und der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kammer. Zu den Aufgaben der Ärztekammer des Saarlandes gehören neben der grundsätzlichen Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft insbesondere die Berufsaufsicht, Fortbildung, Weiterbildung, Schlichtung, Versorgung und Fürsorge sowie die Berufsausbildung der Arzthelferinnen nach dem Berufsbildungsgesetz.


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    Die Ärztekammer des Saarlandes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz ist Saarbrücken. Ihr gehören als Mitglieder alle Ärztinnen und Ärzte an, die im Saarland ihren Beruf ausüben. Berufsangehörige, die ihren Beruf nicht ausüben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben, steht der freiwillige Beitritt offen. Die Aufgaben der Ärztekammer des Saarlandes sind im Saarländischen Heilberufekammergesetz vom 11. März 1998 geregelt. Die Ärztekammer des Saarlandes besteht aus einer Abteilung Ärzte, einer Abteilung Zahnärzte und einer Abteilung Versorgungswerk mit jeweils eigener Vermögensverwaltung. Organe der Ärztekammer des Saarlandes sind die Vertreterversammlung, mit derzeit 66 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus Präsident, 2 Vizepräsidenten und 3 Beisitzern. Die Vertreterversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung und der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kammer. Zu den Aufgaben der Ärztekammer des Saarlandes gehören neben der grundsätzlichen Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft insbesondere die Berufsaufsicht, Fortbildung, Weiterbildung, Schlichtung, Versorgung und Fürsorge sowie die Berufsausbildung der Arzthelferinnen nach dem Berufsbildungsgesetz.

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    Letztes Update: Montag, 22.06.2015

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