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Beschreibung: | Die Bayerische Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernimmt staatliche Aufgaben, ist dabei aber keine Behörde, sondern eine Selbstverwaltung der Architektenschaft. Alle Architekt/-innen, Innenarchitekt/-innen und Landschaftsarchitekt/-innen sind Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung. Die Mitglieder können freiberuflich, beamtet, angestellt oder baugewerblich tätig sein. |
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Die Bayerische Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernimmt staatliche Aufgaben, ist dabei aber keine Behörde, sondern eine Selbstverwaltung der Architektenschaft. Alle Architekt/-innen, Innenarchitekt/-innen und Landschaftsarchitekt/-innen sind Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung. Die Mitglieder können freiberuflich, beamtet, angestellt oder baugewerblich tätig sein.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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