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Beschreibung: | Es ist selbstverständlich unangenehm, sich gedanklich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Ein Handwerksbetrieb, der im besonderen Maße an die Person des Inhabers gebunden sein kann, sollte es gleichwohl nicht versäumen, sich über die Rechtslage zu informieren, die im Zusammenhang mit dem Ableben des Betriebsinhabers eintreten kann. |
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Es ist selbstverständlich unangenehm, sich gedanklich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Ein Handwerksbetrieb, der im besonderen Maße an die Person des Inhabers gebunden sein kann, sollte es gleichwohl nicht versäumen, sich über die Rechtslage zu informieren, die im Zusammenhang mit dem Ableben des Betriebsinhabers eintreten kann.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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