Startseite » Web-Infos : Basiswissen : Betriebsführung : EDV : Auch Anwendersoftwareentwickler kann Freiberufler sein!
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Beschreibung: | In einer neueren (nicht veröffentlichen) Entscheidung bezeichnet der Bundesfinanzhof (BFH) die ingenieursmäßige und damit freiberufliche Entwicklung von Anwendersoftware als denkbar. |
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In einer neueren (nicht veröffentlichen) Entscheidung bezeichnet der Bundesfinanzhof (BFH) die ingenieursmäßige und damit freiberufliche Entwicklung von Anwendersoftware als denkbar.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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