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Beschreibung: | Wird ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet, wird schnell die Frage nach einer Abfindung (Entlassungsentschädigung) für den betroffenen Arbeitnehmer aufgeworfen. In vielen Fällen sind Arbeitgeber freiwillig zur Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bereit. Erhebt der Arbeitnehmer gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung eine Kündigungsschutzklage, so geschieht dies in vielen Fällen zur gerichtlichen Festsetzung einer Abfindung. In beiden Fällen stellt sich die Frage nach der Berechnungsgrundlage für eine derartige Abfindung. Grundsätzlich gilt die Faustregel: ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. |
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Wird ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet, wird schnell die Frage nach einer Abfindung (Entlassungsentschädigung) für den betroffenen Arbeitnehmer aufgeworfen. In vielen Fällen sind Arbeitgeber freiwillig zur Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bereit. Erhebt der Arbeitnehmer gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung eine Kündigungsschutzklage, so geschieht dies in vielen Fällen zur gerichtlichen Festsetzung einer Abfindung. In beiden Fällen stellt sich die Frage nach der Berechnungsgrundlage für eine derartige Abfindung. Grundsätzlich gilt die Faustregel: ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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