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Beschreibung: Überlegenswert ist es, statt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen auszuhandeln. Den privat genutzten Anteil müssen Sie zwar als geldwerten Vorteil versteuern, doch wiegt die Steuerlast geringer als die mögliche Kostenersparnis (R 31 Abs. 9 LStR). Zur Berechnung des geldwerten Vorteils gibt es zwei Methoden:


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Überlegenswert ist es, statt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen auszuhandeln. Den privat genutzten Anteil müssen Sie zwar als geldwerten Vorteil versteuern, doch wiegt die Steuerlast geringer als die mögliche Kostenersparnis (R 31 Abs. 9 LStR). Zur Berechnung des geldwerten Vorteils gibt es zwei Methoden:

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Letztes Update: Montag, 22.06.2015

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