Startseite » Web-Infos : Basiswissen : Betriebsführung : Personalmanagement : Arbeitszeugnisse
| Weitere Funktionen |
Beschreibung: | Aus welchem Grund auch immer Ihr Arbeitsverhältnis endet, Sie haben, nach § 630 BGB, Anspruch auf ein Zeugnis des ehemaligen Arbeitgebers. Diesen Anspruch sollten Sie unbedingt auch wahrnehmen, denn Zeugnisse sind immerhin eine beglaubigte Dokumentation Ihrer Tätigkeiten und eine Einschätzung Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen aus mehr oder weniger objektiver Sicht. |
Besuche: 121 | Bewertung: 0.00 | Stimmen: 0 |
Aus welchem Grund auch immer Ihr Arbeitsverhältnis endet, Sie haben, nach § 630 BGB, Anspruch auf ein Zeugnis des ehemaligen Arbeitgebers. Diesen Anspruch sollten Sie unbedingt auch wahrnehmen, denn Zeugnisse sind immerhin eine beglaubigte Dokumentation Ihrer Tätigkeiten und eine Einschätzung Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen aus mehr oder weniger objektiver Sicht.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, |