Startseite » Web-Infos : Basiswissen : Betriebsführung : Steuern : Aufhebungsvertrag: Was von der Abfindung nach Steuern noch bleibt
| Weitere Funktionen |
Beschreibung: | Jedes Beschäftigungsverhältnis kann bei gegenseitigem Einverständnis durch einen Aufhebungsvertrag gekündigt werden. Häufig zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, um dem Arbeitnehmer die Zustimmung zur Vertragsauflösung zu erleichtern. |
Besuche: 156 | Bewertung: 0.00 | Stimmen: 0 |
Jedes Beschäftigungsverhältnis kann bei gegenseitigem Einverständnis durch einen Aufhebungsvertrag gekündigt werden. Häufig zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, um dem Arbeitnehmer die Zustimmung zur Vertragsauflösung zu erleichtern.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, |