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Beschreibung: | Selbständig machen mit oder ohne Meisterbrief
Wer sich in einem zulassungspflichtigen
Handwerk selbständig machen will, benötigt
dafür grundsätzlich einen Meisterbrief:
also den Nachweis darüber, die
Meisterprüfung in seinem Fach bestanden
zu haben. Dieser berechtigt zum
Eintrag in die Handwerksrolle mit dem
betreffenden Handwerk. Die grundsätzliche
Meisterpflicht betrifft alle Handwerksberufe,
die in der Handwerksordnung
unter der Anlage A aufgeführt
sind (zulassungspflichtige Handwerke).
Demgegenüber kann in so genannten
zulassungsfreien Handwerken und
handwerksähnlichen Gewerben (gemäß
Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung)
ein Unternehmen ohne Meisterbrief
gegründet und geführt werden.
Der Wegfall von Zulassungsbeschränkungen
für insgesamt 53 nunmehr
zulassungsfreie Handwerke und
die Schaffung einer so genannten Altgesellenregelung
für die zulassungspflichtigen
Handwerke waren wesentliche
Bestandteile einer umfassenden
Reform des Handwerksrechts zum
1. Januar 2004. |
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Selbständig machen mit oder ohne Meisterbrief Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen Meisterbrief: also den Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Fach bestanden zu haben. Dieser berechtigt zum Eintrag in die Handwerksrolle mit dem betreffenden Handwerk. Die grundsätzliche Meisterpflicht betrifft alle Handwerksberufe, die in der Handwerksordnung unter der Anlage A aufgeführt sind (zulassungspflichtige Handwerke). Demgegenüber kann in so genannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben (gemäß Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung) ein Unternehmen ohne Meisterbrief gegründet und geführt werden. Der Wegfall von Zulassungsbeschränkungen für insgesamt 53 nunmehr zulassungsfreie Handwerke und die Schaffung einer so genannten Altgesellenregelung für die zulassungspflichtigen Handwerke waren wesentliche Bestandteile einer umfassenden Reform des Handwerksrechts zum 1. Januar 2004.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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