Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Datenschutz | Impressum  

Startseite » Web-Infos : Informationen : Broschüren : GründerZeiten Nr. 48 - Thema: Existenzgründung im Handwerk



Firmenportrait


Beschreibung: Selbständig machen mit oder ohne Meisterbrief Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen Meisterbrief: also den Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Fach bestanden zu haben. Dieser berechtigt zum Eintrag in die Handwerksrolle mit dem betreffenden Handwerk. Die grundsätzliche Meisterpflicht betrifft alle Handwerksberufe, die in der Handwerksordnung unter der Anlage A aufgeführt sind (zulassungspflichtige Handwerke). Demgegenüber kann in so genannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben (gemäß Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung) ein Unternehmen ohne Meisterbrief gegründet und geführt werden. Der Wegfall von Zulassungsbeschränkungen für insgesamt 53 nunmehr zulassungsfreie Handwerke und die Schaffung einer so genannten Altgesellenregelung für die zulassungspflichtigen Handwerke waren wesentliche Bestandteile einer umfassenden Reform des Handwerksrechts zum 1. Januar 2004.


Besuche: 108 | Bewertung: 0.00 | Stimmen: 0

Anbieter-Homepage besuchen | Eintrag bewerten

Leistungsspektrum

Selbständig machen mit oder ohne Meisterbrief Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen Meisterbrief: also den Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Fach bestanden zu haben. Dieser berechtigt zum Eintrag in die Handwerksrolle mit dem betreffenden Handwerk. Die grundsätzliche Meisterpflicht betrifft alle Handwerksberufe, die in der Handwerksordnung unter der Anlage A aufgeführt sind (zulassungspflichtige Handwerke). Demgegenüber kann in so genannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben (gemäß Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung) ein Unternehmen ohne Meisterbrief gegründet und geführt werden. Der Wegfall von Zulassungsbeschränkungen für insgesamt 53 nunmehr zulassungsfreie Handwerke und die Schaffung einer so genannten Altgesellenregelung für die zulassungspflichtigen Handwerke waren wesentliche Bestandteile einer umfassenden Reform des Handwerksrechts zum 1. Januar 2004.

Referenzen

Neuzugänge


Letztes Update: Montag, 22.06.2015

Werbung

Existenzgruender.net
fabino - News von Erzeugern und Herstellern von Lebensmitteln, Geträ:nken und Zutaten
Girokonto kostenlos
Forex-Broker Vergleich
Wie sorgen Sie für Ihre Zukunft vor?

Private Rentenversicherung
Lebensversicherung
Bausparvertrag
Direktversicherung
Pensionskasse
Sparbuch
Wertpapiere
Klassische 3 Säulen Vorsorge
Gar nicht, mit 65 nehme ich den Strick

Ergebnisse
Stimmen: 963
Umfragen
 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2024 by Gruenderstadt