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Beschreibung: | Ein Thema, dass in vielen Unternehmen und Personalabteilungen ein eher stiefmütterliches Dasein führt. Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlich verankerten Anspruch (§630 BGB), der erst nach 30 Jahren verjährt. Es soll ehrlich sein und wohlwollend formuliert |
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Ein Thema, dass in vielen Unternehmen und Personalabteilungen ein eher stiefmütterliches Dasein führt. Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlich verankerten Anspruch (§630 BGB), der erst nach 30 Jahren verjährt. Es soll ehrlich sein und wohlwollend formuliert
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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