Startseite » Web-Infos : Basiswissen : Betriebsführung : Recht : Arbeitsrecht : Tipps zum Thema Kündigung
| Weitere Funktionen |
Beschreibung: | Unter einer Kündigung versteht man eine einseitige rechtsgestaltende Erklärung eines Vertragspartners, die darauf gerichtet ist, ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden. |
Besuche: 96 | Bewertung: 0.00 | Stimmen: 0 |
Unter einer Kündigung versteht man eine einseitige rechtsgestaltende Erklärung eines Vertragspartners, die darauf gerichtet ist, ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, |