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Beschreibung: | Für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) sowie für kurzfristige Beschäftigungen (Saisonbeschäftigungen) gelten sozialversicherungs- und steuerrechtliche Sonderregelungen. Während die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen seit dem 1. April 2003 vereinfacht wurden, blieben die für kurzfristige Beschäftigungen gleich. |
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Für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) sowie für kurzfristige Beschäftigungen (Saisonbeschäftigungen) gelten sozialversicherungs- und steuerrechtliche Sonderregelungen. Während die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen seit dem 1. April 2003 vereinfacht wurden, blieben die für kurzfristige Beschäftigungen gleich.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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