erstellt am 10.09.2002 um 22:04 Uhr
Hallo Marcel, Frau Petersen hat die wesentlichen Knackpunkte schon angesprochen. Ein solches Unternehmen ist auf Herz und Nieren zu überprüfen (Due Dilligence).
Aber ohne suuuper Gewinnsteigerungsraten (mit Sicherheit) ist die Forderung schwachsinnig und der Verkäufer sucht einen Deppen. Das muß nicht bösartig sein, vielleicht leidet er nur an einem Überwertigkeitskomplex.
Die "dummen Steuerberater" wie wir, zahlen bis zum 1,2-fachen eines Praxisumsatzes, wenn wir meinen die Mandate im wesentlichen halten zu können. Das bisschen Hardware und Einrichtung mag noch dazu verhandelt werden. Wir hoffen also auf dauerhaften Gewinn, der vielleicht bei 30% liegt. Davon geht dann noch der kalkulatorische Unternehmergewinn, Zinsen und Abschreibung ab.
Das sind bei 100% Umsatz = 120% Kaufpreis.
120% Kaufpreis sind bei 30% Gewinn das 4-fache des Gewinns.
Bei IT-Beratungen ist das Anlagevermögen wohl auch nicht der Knaller.
Also ist es der Firmenwert. Der ist so gut wie der Kundenstamm, die Bedarfsentwicklung, die Konkurrenzsituation und Bindung der Kunden und des Personals zusammen.
Die Relation Umsatz zu Gewinn ist sicher in bester Ordnung (wenn nachhaltig).
Aber die mehrfache Umsatzforderung ist daneben. Rechne mal aus, wie lange ihr (sogar ohne Zinsen) nur für DEN Kaufpreis arbeitet, dies in der Hoffnung das nichts einbricht bei so einem schnellen Markt.
Sorry, aber das könntet Ihr doch selber sehen. Da braucht man nicht die "Lehre". Aber genau so sind die "Blasen" auf dem "neuen Markt" entstanden. Dicker Gewinn, dann zahlt sich doch alles von selbst,... nur wenn alles so bleibt!
Finger auf dieser Angebots-Basis weg, sonst verdampft ihr mit der Blase.
Die Frage wieviel Manpower für den ausscheidenden Geschäftsinhaber nachgekauft werden muß und die vielen Hinweise von "ip" bleiben offen.
Also liebe Neu-Markt-Überfliegende-Tieflander. Wenn Ihr über soviel Geld nachdenkt, dann hilft nur einfache Bauernrechnung oder ein erstklassiger Berater. (Das Ergebnis mag manchmal gleich sein).
Viel Erfolg und guter Rat
Mit freundlichen Grüßen
Hans Jürgen Rosen StBv
GRS Steuerberatungsgesellschaft
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