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Autor Thema:   Nullbesteuerung???
Johannes
unregistriert
erstellt am 16.02.2005 um 16:58 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich werde demn�chst ein Kleingewerbe anmelden.
Folgenden Satz habe ich gerade gefunden:
"Sie m�ssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abf�hren und folglich auch keine Umsatzsteuererkl�rung erstellen. "
dieser Satz bezieht sich auf die Nullbesteuerung.
Ist eine Umsatzsteuererkl�rung und eine Steuererkl�rung im allgemeinen das selbe?
Wenn ja, bedeutet das das ich solange meine Ums�tze nicht die festgelegte Grenze �berschreiten, niemandem eine Erkl�rung vorlegen muss solange ich keine Mwst empfange oder berechne?

W�hre nett wenn mir jemand helfen k�nnte da ich in dieser Richtung noch so gut wie keine Ahung habe!
Danke
Johannes


IP: 84.140.155.233

hansk
Mitglied

Beitr�ge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 22.02.2005 um 19:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johannes:
Ich werde demn�chst ein Kleingewerbe anmelden.....Ist eine Umsatzsteuererkl�rung und eine Steuererkl�rung im allgemeinen das selbe?
....W�hre nett wenn mir jemand helfen k�nnte da ich in dieser Richtung noch so gut wie keine Ahung habe! Danke Johannes


Hallo Johannes, man merkt wirklich, dass du noch keine ahnung hast. eine Steuererkl�rung im allgemeinen gibt es nicht. F�r das letzte Gesch�ftsjahr (2004?) musst du folgende Steuererkl�rungen fristgerecht bis zum 31.5.2005 abgeben:
1. Umsatzsteuer - da solltest du ankreuzen, dass du als kleinunternehmen nach � 19 UstG nicht am Umsatzsteuerverfahren teilgenommen hast.
2. Gewerbesteuer.
3. Einkommensteuer.

Abgeben musst du diese Erkl�rungen auf alle F�lle. Ob du f�r 2. und 3. Steuern zahlst, h�ngt von der H�he deines j�hrlichen Gewinns ab. Wahrscheinlich wird durch die Ansparabschreibung f�r Existenzgr�nder nach � 7 EstG kein Gewinn mehr �brig bleiben.

Alles Roger oder? Hans

IP: 217.245.62.250

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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