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Beschreibung: | Sind in einem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, erhalten diese Arbeitslohn oder Gehalt. Sie als Arbeitgeber bzw. Ihr Unternehmen, erstellen in der Regel monatlich für jeden Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung. In dieser Abrechnung sind die Beiträge an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger auszuweisen. Der Arbeitnehmer erhält nur das Nettogehalt. Die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer zahlen Sie dem Finanzamt, das für Ihr Unternehmen zuständig ist. Die Sozialversicherungsbeiträge (also Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) überweisen Sie der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse. |
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Sind in einem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, erhalten diese Arbeitslohn oder Gehalt. Sie als Arbeitgeber bzw. Ihr Unternehmen, erstellen in der Regel monatlich für jeden Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung. In dieser Abrechnung sind die Beiträge an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger auszuweisen. Der Arbeitnehmer erhält nur das Nettogehalt. Die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer zahlen Sie dem Finanzamt, das für Ihr Unternehmen zuständig ist. Die Sozialversicherungsbeiträge (also Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) überweisen Sie der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse.
Letztes Update: Montag, 22.06.2015
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