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Diplomarbeit

 

 

 

 

 

Thema:

Der Minderheitenschutz im Recht der Europäischen Union in Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung

Fachbereich1:

 

Fachbereich2:

 

 

Summary:

1 ENTWICKLUNG DES MINDERHEITENSCHUTZES <br>
1.1 Rechtlich-historischer Überblick über die Entwicklung der Minderheitenfrage in Europa <br>
1.1.1 Anfänge und Erster Weltkrieg <br>
Ausgelöst durch die lutherische Reformation trat die Thematik der Minderheiten anfänglich als religiöses Konfessionsproblem auf die politischen Agenden der damaligen Landesherren. Trotz der von allen christlichen Religionen proklamierten Prinzipien der Brüderlichkeit und menschlichen Liebe, - unabhängig von der Verschiedenheit der Rasse, Farbe oder Sprache -, waren es gerade religiös geprägte Gründe, die im späten Mittelalter zu Verfolgungen von anders Denkenden und Glaubenden führten und somit die Weichen für das Aufkommen des Begriffes und des politischen Problems „Minderheiten“ stellten. Nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555, der den jeweiligen Herrschern die Freiheit gewährte, ihre Religion, ob Protestantisch oder Katholisch, zu wählen, mussten sich auch die jeweiligen Untertanen entscheiden, welcher Religion sie angehören wollten, gemäß dem Grundsatz „cuius regio, eius religio“. <p>
Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften als die des Herrschers wurden gezwungen auszuwandern, da man den – nach dem Ende des 30jährigen Krieges – damals entstehenden territorialen Flächenstaat nicht durch interne Störfaktoren in Gefahr setzen wollte. Durch die Verfestigung der Nationalstaaten und speziell durch die französische Revolution mit dem damit entstehenden Staatszugehörigkeitsgefühl, kam der Begriff der „ethnischen“, nationalen Minderheiten auf, deren Anerkennung und Schutz erstmals in der Wiener Schlussakte 1815 erörtert und auf multilaterale Basis völkerrechtlich verankert wurden. Der Berliner Kongress 1878 formulierte in der Folge ein Diskriminierungsverbot für Angehörige anderer Konfessionen innerhalb der neu geschaffenen Staaten am Balkan. <p>
Konkrete Ansätze zu einem effektiven Minderheitenschutz wurden aber erst nach dem 1. Weltkrieg unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes unternommen.
Bedingt durch die Grenzänderungen, die das Ende des 1. Weltkrieges mit sich brachte, war in Europa, und besonders in Mittel- und Osteuropa, eine Situation entstanden, die zahlreiche politische Probleme ungelöst beließ und unzählige Minderheitenfragen aufwarf. Die neu geregelten Staatsgrenzen wurden zwar im Großen und Ganzen nach dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts gezogen, trotzdem blieben aber in Ost- und Mitteleuropa Minderheiten in einer Größenordnung von 25-30 Millionen Menschen zurück, die sich, in Folge der Friedensverträge, zum Teil in plötzlich fremden oder in zum Teil neu gegründeten Staaten wieder fanden.

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Seiten:

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Abgabe:

30.11.2006 16:56:55

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